Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/51: Bundesgesetz über die Koordination des Asyl- und des Auslieferungsverfahrens · 15 Seiten
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5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die Gesetzesentwürfe stützen sich auf Artikel 54 Absatz l und 121 Absatz l der Bundesverfassung.
5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die Vorlage will parallel laufende Asyl- und Auslieferungsverfahren auf der Stufe des Bundesgerichts zusammenführen. Sie ermöglicht zwei getrennte Verfahren vor den Fachinstanzen und den erstinstanzlichen Rekursbehörden und trägt dem nonrefoulement-Gebot vollumfänglich Rechnung. Damit nimmt die Vorlage ein wichtiges Anliegen des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge auf.20
Die Vorlage steht im Einklang mit den Verpflichtungen, welcher der Schweiz aus den einschlägigen internationalen Übereinkommen erwachsen (siehe dazu Ziff. 1.1.1.1). Die Flüchtlingskonvention untersagt die Ausweisung oder Rückführung eines Flüchtlings in ein Land, wo das Leben oder die Freiheit des Betroffenen wegen seiner Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Anschauungen gefährdet wäre (Art. 33 Abs. 1). Das Europäische Auslieferungsübereinkommen enthält ein Auslieferungsverbot bei drohender Folter oder grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung (Art. 3 Ziff. 2). Das Auslieferungsverbot, das zum zwingenden Völkerrecht gehört, stützt sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 3) und findet sich in der Bundesverfassung (Art. 25 Abs. 3).21 Diesen internationalen Grundsätzen trägt die Vorlage Rechnung.
5.3 Erlassform
Die Vorlage erfordert Anpassungen im Bundesgerichts-, im Asyl- und im Rechtshilfegesetz. Da zwischen den einzelnen Änderungen ein enger Zusammenhang besteht, werden diese in einem Erlass unter einem Sammeltitel zusammengefasst. Der Mantelerlass wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts ohne SR-Nummer publiziert; die einzelnen Änderungen werden in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts direkt in das betreffende Bundesgesetz eingebaut.
5.4 Anhörungsverfahren
Das Vernehmlassungsgesetz vom 18. März 200522 sieht in Artikel 10 für Vorlagen von untergeordneter Tragweite ein Anhörungsverfahren vor.
20 Bericht des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR): Guidance Note on Extradition and International Refugee Protection (April 2008).
21 z.B. BGE 1C_205/2007 vom 18. Dez. 2007 (E. 6.3).
22 SR 172.061