Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/51: Bundesgesetz über die Koordination des Asyl- und des Auslieferungsverfahrens · 15 Seiten
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Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen sind aus gesamtschweizerischer Sicht nicht von erheblicher politischer Tragweite. Es handelt sich um Änderungen, die eher technischer Natur oder relativ geringfügig sind. Bei der beschränkten Ausweitung des Beschwerderechts im Asylverfahren ist der Adressatenkreis der effektiv Interessierten eher klein, so dass ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren kaum angezeigt scheint. Aus diesem Grund wird die Anhörung als Konsultationsverfahren gewählt.