Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/51: Bundesgesetz über die Koordination des Asyl- und des Auslieferungsverfahrens · 15 Seiten
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2.3 Änderung im Rechtshilfegesetz
Art. 55a
Analog zu den Asylbehörden sollen die Auslieferungsbehörden und die Rechtsmittelinstanzen im Auslieferungsverfahren die Akten aus dem Asylverfahren beiziehen. Die Verankerung des Aktenbeizugs aus dem Asylverfahren bedingt im Rechtshilfegesetz eine neue Bestimmung.
3 Auswirkungen
3.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Nach dem vorgeschlagenen Lösungsmodell muss das Bundesgericht neu Asylfälle beurteilen, bei denen sich wegen eines parallel laufenden Auslieferungsverfahrens zeitliche und inhaltliche Koordinationsprobleme stellen. Pro Jahr dürfte sich der Arbeitsaufwand für das Bundesgericht um schätzungsweise zehn Fälle erhöhen.
Bei den erstinstanzlichen Gerichten des Bundes und den Fachinstanzen (Bundesamt für Migration und Bundesamt für Justiz) sind keine zusätzlichen Aufgaben zu erwarten. Hingegen können die Auslieferungskosten in einzelnen Fällen höher ausfallen als heute, weil die neue Rekursmöglichkeit an das Bundesgericht im Asylbereich eine längere Auslieferungshaft zur Folge haben kann. Andere Auswirkungen sind nicht absehbar.
3.2 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Die Umsetzung der Vorlage lässt keine Auswirkungen auf die Volkswirtschaft erwarten.
3.3 Auswirkungen auf die Informatik
Mit der Umsetzung der Vorlage sind keine Auswirkungen auf die Informatik zu erwarten. Zwischen den betroffenen Bundesämtern und den Gerichtsinstanzen sind keine direkten Zugriffe auf elektronische Asyl- und Auslieferungsdossiers vorgesehen.
4 Legislaturplanung
In der Botschaft vom 23. Januar 2008 über die Legislaturplanung 2007-2011 figuriert die Vorlage als weiteres Geschäft unter Ziel 6 (Internationale Zusammenarbeit im Justiz- und Polizeibereich verstärken: Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen).19
19 BB1 2008 822