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Vernehmlassung 2009/75: Erlass der Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung, SR 520.17) · 14 Seiten

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Art. 4 Zusammenarbeit

1 Die Kantone arbeiten bei der Organisation von Einsätzen bei ABCN-Ereignissen mit den Betreibern von Anlagen, von denen eine besondere Gefahr für ABCN-Ereignisse ausgeht und den Organen des Bundes zusammen.

2 Die Zusammenarbeit mit den Telekommunikationsanbieterinnen wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) auf vertraglicher Basis geregelt.

3 Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) regelt seinen Einsatz zugunsten des BFO ABCN in einer Verordnung.

2. Abschnitt: Organisatorische Bestimmungen

Art. 5 Bundesführungsorgan für ABCN-Ereignisse

1 Das BFO ABCN hat folgende Aufgaben:

a. Es beurteilt die Gesamtlage.

b. Es stellt einen effizienten Prozess bei der Entscheidungsfindung sicher.

c. Es berät und koordiniert die Massnahmen, die dem Bundesrat zum Entscheid beantragt werden.

d. Es stellt sicher, dass der Vollzug der beschlossenen Massnahmen überwacht wird.

e. Es gewährleistet die Koordination mit weiteren Stäben des Bundes, mit Stäben der Kantone und des Auslandes.

f. Es koordiniert die Fachunterstützung der Kantone durch die zuständigen Bundesämter.

g. Es überwacht und koordiniert die Vorsorgeplanungen zur Bewältigung von ABCN-Ereignissen.

h. Es koordiniert die Ausbildungen zur Bewältigung von ABCN-Ereignissen und überprüft die Einsatzbereitschaft durch regelmässige Übungen.

2 Ihm stehen zur Erfüllung dieser Aufgaben folgende Mittel zur Verfügung:

a. Laboratorien und Fachstellen des Bundes;

b. zivile und militärische Einsatzelemente

3 Ihm gehören an:

a. der Direktor oder die Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit (BAG);

b. der Direktor oder die Direktorin des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS);

c. der Direktor oder die Direktorin des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET);

d. der Direktor oder die Direktorin des Bundesamtes für Energie (BFE);

e. der Direktor oder die Direktorin des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).