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Vernehmlassung 2009/75: Erlass der Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung, SR 520.17) · 14 Seiten
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f. der Bundesratssprecher oder die Bundesratssprecherin;
g. der Chef oder die Chefin des Stabs Sicherheitsausschuss des Bundesrates (Stab SiA);
h. der Direktor oder die Direktorin der Direktion für Völkerrecht (DV);
i. der Direktor oder die Direktorin des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz);
k. der Direktor oder die Direktorin des Bundesamtes für Polizei (fedpol);
l. der Chef oder die Chefin des Führungsstabes der Armee (FST A);
m. der Oberzolldirektor oder die Oberzolldirektorin (OZD);
n. der Direktor oder die Direktorin des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW);
o. der Delegierte oder die Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung (WL);
p. der Direktor oder die Direktorin des Bundesamtes für Verkehr (BAV);
q. der Direktor oder die Direktorin des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI);
r. der Direktor oder die Direktorin der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL).
4 Die Mitglieder des BFO ABCN bezeichnen je einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin.
5 Sie haben folgende Aufgaben:
a. Sie treffen in ihrem Zuständigkeitsbereich die notwendigen Vorbereitungen zur Bewältigung von ABCN-Ereignissen.
b. Sie bezeichnen einen Verantwortlichen und einen Stellvertreter für die Vorbereitungen.
c. Sie stellen die Erreichbarkeit sicher.
d. Sie melden der Geschäftsstelle ABCN nach Artikel 7 unverzüglich potentielle Einsatzfälle.
Art. 6 Ausschuss
1 Der Ausschuss des BFO ABCN hat folgende Aufgaben:
a. Er entscheidet aufgrund der aktuellen Lage und deren Entwicklung über das Aufgebot des BFO ABCN.
b. Er zieht bei Bedarf weitere Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren, sowie andere Entscheidträgerinnen und Entscheidträger von Fachstellen bei.
c. Er zieht bei Bedarf Vertreterinnen und Vertreter der Kantonalen Regierungskonferenzen, sowie weitere Expertinnen und Experten, Fachpersonal sowie Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft bei.