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Vernehmlassung 2009/75: Erlass der Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung, SR 520.17) · 14 Seiten

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Anhang1 (Art. 11 Abs. 1) Dosis - Massnahmenkonzept (DMK)

1. Das Dosis - Massnahmenkonzept (DMK) gibt dem BFO ABCN den Rah-

men für die Anordnung von Schutzmassnahmen mit dem Ziel, das gesundheitliche Risiko der Bevölkerung nach einem Ereignis mit erhöhter Radioaktivität klein zu halten.

2. Nach Eintritt des Ereignisses werden zuerst einschneidende Massnahmen

angeordnet; anschliessend können sie je nach Lage wieder gelockert werden. Die Massnahmen werden im Sinne einer Erfolgskontrolle überprüft, mit den jeweils neuesten Dosisbilanzen im Rahmen des DMK korreliert und, wenn nötig und sinnvoll, den neuen Gegebenheiten angepasst.

3. Primäre Grösse für die Anordnung von Schutzmassnahmen ist die (ohne

Anordnung von Schutzmassnahmen) erwartete Dosis (effektive Individualdosis oder Schilddrüsendosis der am meisten exponierten Bevölkerung).

Weitere wichtige Entscheidungsfaktoren sind insbesondere:

– die eingesparte und die verbleibende Dosis,

– die verfügbare Zeit,

– die Durchführbarkeit der Massnahmen,

– die Nebenwirkungen von Massnahmen,

– die mögliche weitere Entwicklung der radiologischen Lage,

– die Gesamtlage.

4. Für jede der hauptsächlich in Frage kommenden Schutzmassnahmen gilt ei-

ne Dosisschwelle. Liegt die erwartete Dosis oberhalb der Dosisschwelle, ist die betreffende Schutzmassnahme, wenn irgend möglich und sinnvoll, anzuordnen.