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Vernehmlassung 2009/84: Revision der Verordnung vom 18. Dezember 1995 über den Flugsicherungsdienst (VFSD) · 15 Seiten
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Anhang 5 (Art. 29)
Formel zur Verteilung der Finanzhilfen des Bundes für die An- und Abflugsicherung
Die Verteilung der Finanzhilfen des Bundes für die An- und Abflugsicherung gemäss den Artikeln 28 und 29 wird nach der folgenden Formel berechnet.
a) Schritt 1:
HFP =M • ax
HFP = Finanzhilfe pro Regionalflugplatz
M = Bewilligte jährliche Kredite aus den Mineralölsteuererträgen
ax = ( 0.15• L) +(0.1•C)+ (0.1• B)+ (0.35• I)+ (0.2•G)+ (0.1• E)
L = Verhältnis zwischen der Anzahl an Linienflügen auf einem bestimmten Flugplatz und der Summe der Linienflüge auf sämtlichen Flugplätzen, die Finanzhilfe beantragt haben.
C = Verhältnis zwischen der Anzahl an Charterflügen auf einem bestimmten Flugplatz und der Summe der Charterflüge auf sämtlichen Flugplätzen, die Finanzhilfe beantragt haben.
B = Verhältnis zwischen der Anzahl an gebührenbefreiten Flügen auf einem bestimmten Flugplatz und der Summe der gebührenbefreiten Flüge auf sämtlichen Flugplätzen, die Finanzhilfe beantragt haben.
I = Verhältnis zwischen der Anzahl an Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR-Flüge) auf einem bestimmten Flugplatz und der Summe der IFR-Flüge auf sämtlichen Flugplätzen, die Finanzhilfe beantragt haben.
G = Verhältnis zwischen der Gesamtzahl an Flugbewegungen auf einem bestimmten Flugplatz und der Summe der Flugbewegungen auf sämtlichen Flugplätzen, die Finanzhilfe beantragt haben.
E = Verhältnis zwischen der Kosten- und IFR-Verkehrsentwicklung (e) auf einem bestimmten Flugplatz im Vergleich mit der Kosten- und IFR-Verkehrsentwicklung auf den übrigen Flugplätzen, die Finanzhilfe beantragt haben. Die Masszahl e wird nach der folgenden Formel berechnet:
(1+ (t /100)) •(1+ (c/100))
e =
(1 +(k /100))
t: IFR-Verkehrsentwicklung in Prozent auf dem Flugplatz zwischen den beiden der Berechnung vorangehenden Jahren, wobei eine Zunahme des Verkehrs einen positiven, eine Abnahme einen negativen Wert darstellt.
c: Entwicklung des Kostendeckungsgrades in Prozent auf dem Flugplatz zwischen den beiden letzten Jahren (Gesamtkosten / Einnahmen aus Flugsicherungsgebühren), wobei eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades einen positiven, eine Verschlechterung einen negativen Wert darstellt.