Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 14 Seiten
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K483-0743
1. Einleitung
1.1. Ausgangslage
Die heute geltende Verkehrsregelnverordnung (VRV)1 sowie eine frühere Version der Signalisationsverordnung wurde 1962 erlassen. Die aktuelle Version der Signalisationsverordnung (SSV)2 stammt aus dem Jahre 1979. Beide Verordnungen wurden seither diverse Male in gewissen Teilgebieten revidiert und weiterentwickelt. Diese Teilrevisionen folgten jedoch nicht immer denselben gesetzestechnischen Grundsätzen. Zudem kam tendenziell neuer Inhalt hinzu, während kaum geprüft wurde, ob bestehende Regeln nach wie vor erforderlich sind. Dies führte dazu, dass die heutige Verkehrsregeln- und die heutige Signalisationsverordnung nicht immer kohärent sind und zum Teil veraltete Regeln und Ansätze aufweisen.
Im FLAG-Leistungsauftrag des ASTRA für die Periode 2007 bis 2011 wurde das Ziel aufgenommen, jene Vorschriften zu verwesentlichen, die sich direkt an den Verkehrsteilnehmenden richten. Dabei wurden folgende Vorgaben formuliert:
Revision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV);
Reduktion des inhaltlichen Umfangs der Vorschriften um 20 %;
Keine Abstriche bei der Verkehrssicherheit und beim Umweltschutz.
Zwecks Umsetzung dieser Vorgaben wurde das Projekt VERVE (Verwesentlichung der Verkehrsregeln) lanciert. Im Vordergrund steht dabei die Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit, die wie folgt erreicht werden soll:
Optimierte Übersichtlichkeit;
Erleichterter Zugang zu den für die jeweiligen Verkehrsteilnehmer relevanten Bestimmungen;
Verständlichere Formulierung;
Weglassen von unwesentlichen und überflüssigen Regeln und Differenzierungen.
Diese Projektziele sollen wie folgt umgesetzt werden:
Neue Aufteilung und Struktur der Verordnungen
Alle für den Bürger in seiner Eigenschaft als Verkehrsteilnehmer relevanten Vorschriften werden in der Verordnung über die Strassenbenützung dargestellt. Insbesondere werden in dieser Verordnung auch die Signale und deren Bedeutung geregelt. Die Verordnung über die behördliche Strassensignalisation wendet sich demgegenüber primär an die Behörden und enthält die Aufstellungsvorschriften für die Signale sowie verfahrensmässige Vorschriften.
Im Vergleich zum geltenden Recht hat sich die Struktur der beiden Verordnungen deutlich geändert. Verfolgt wird das Prinzip «vom Allgemeinen zum Speziellen». Die Neuaufteilung der Regelungsgegenstände, der Aufbau der jeweiligen Verordnungen, das neu eingefügte Inhaltsverzeichnis usw. tragen dazu bei, dass das Auffinden der massgebenden Bestimmungen erleichtert wird.
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2SR 741.21