Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 14 Seiten

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K483-0743

aber interkantonaler Organisationen) wird kaum Opposition vorgebracht, ASTAG und Gewerbeverband beurteilen die Vorschläge als sehr positiv, auch von der bfu erfolgt Unterstützung.

Sind Sie mit den vorgeschlagenen Aufhebungen von Signalen einverstanden?

Die Aufhebungen werden grundsätzlich unterstützt. Häufiger wird aber die Aufhebung folgender Signale in Frage gestellt:

 Gefahrensignal «Fussgängerstreifen»;

 Zusatztafel «Fahrbahnbreite»;

 Vorschriftssignal «Mindestgeschwindigkeit» (im Zusammenhang mit der Bestreitung des Vorschlags, wonach auf dem äussersten Fahrstreifen von mindestens dreispurigen Autobahnen nur noch Fahrzeuge fahren dürfen, die eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h erreichen dürfen);

 Signal «Wasserschutzgebiet» ist beizubehalten.

Zum Teil wird vorgebracht, dass das Potential nicht ausgeschöpft wurde und noch weitere Signale aufgehoben werden können.

Sind Sie mit der vorgeschlagenen neuen Bedeutung der Ortschaftstafel auch als Signal des Beginns der Innerortsgeschwindigkeit einverstanden?

Die Massnahme wird mehrheitlich begrüsst (14 Kantone vorbehaltslos Ja, 4 Kantone Ja mit Bemerkungen). Hingewiesen wird auf die entstehenden Standortdiskussionen. Verschiedentlich wird die Ablehnung mit dem Bedürfnis begründet, eine Ortschaftstafel bereits im locker bebauten Gebiet aufstellen zu wollen, ohne hier bereits Tempo 50 km/h zu signalisieren. Die Ablehnung wird zudem begründet mit dem schlechten Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag dieser Massnahme. Den hohen Umsetzungsaufwänden und Umsignalisationskosten stehe kein Mehrwert gegenüber. Zum Teil wird auch befürchtet, dass sie sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken könnte (mehr Geschwindigkeitsüberschreitungen). Besonders starke Kritik äussert der Gemeindeverband. Die bfu beantragt, eine Arbeitsgruppe zum Thema «Unfallrelevanz dieser Neuregelung» einzusetzen, die beispielsweise Vorgaben für die Standortwahl der künftigen Ortstafeln nach Kriterien der Unfallsicherheit entwickeln soll.

Sind Sie mit der vorgeschlagenen neuen Art der Zonensignalisation einverstanden?

Die Vorschläge werden breit unterstützt. Einzig der Fahrlehrerverband opponiert dagegen mit der Bemerkung, die vorgeschlagene Regelung schaffe zusätzliche Signale und sei für den Anwender unübersichtlich.

Müssten aus Ihrer Sicht weitere Aspekte berücksichtigt bzw. weitere Bestimmungen entrüm-

pelt werden?

Diese Frage wird in den meisten Eingaben verneint. In verschiedenen Eingaben werden Vorschläge zu einzelnen Aspekten gemacht, die allerdings in anderen Verordnungen geregelt sind (z.B. Verzicht auf Immatrikulationspflicht für Pistenfahrzeuge, längere Intervalle bei der obligatorischen Abgaswartung). Beantragt wird, die Wahrnehmbarkeit der Signale durch eine Forschungsarbeit zu überprüfen, mit dem Ziel, spezifische Angaben zur maximalen Anzahl zulässiger Signale pro Standort und zur optimalen Anordnung der Signale machen zu können.

Sind Sie mit den Änderungen im Zusammenhang mit dem Langsamverkehr einverstanden, wie sie gestützt auf Forschung und Praxis vorgeschlagen werden?