Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 14 Seiten
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K483-0743
Formale Änderungen und Entrümpelung
Ein Grossteil der formalen Änderungen – wie keine Wiederholungen, Verzicht auf Querverweise und unechte Vorbehalte, keine Erläuterungen, Einsatz von Generalklauseln usw. – ergeben sich primär aus den gesetzestechnischen Anforderungen der Bundeskanzlei (BK) und des Bundesamtes für Justiz (BJ). Die meisten dieser formalen Änderungen leisten einen gewichtigen Beitrag zum Abbau der Regelungsdichte.
Zudem bewirken gewisse materielle Änderungen einen Abbau der Regelungsdichte. Regelungen, welche die Verkehrsteilnehmenden für sicheres Verhalten nicht zwingend kennen müssen, werden entfernt oder vereinfacht. So werden veraltete Regelungen aufgehoben oder aktualisiert, unnötig detaillierte Unterscheidungen gestrafft. Bei Bestimmungen wo kein Regelungsbedarf im Strassenverkehrsrecht mehr erkannt wird, sollen aufgehoben werden.
Weiter soll ein Beitrag zum Abbau des Schilderwaldes auf Schweizer Strassen geleistet werden. Allerdings legt bereits die heutige Regelung fest, dass grundsätzlich zurückhaltend signalisiert werden soll. Die entsprechenden Regelungen werden diesbezüglich präzisiert.
Weiterentwicklung
Die Weiterentwicklung des Rechts spielt im Rahmen des vorliegenden Projekts eine untergeordnete Rolle. Sie beschränkt sich auf Aspekte, die weitgehend unbestritten oder die aufgrund von Forschung als sinnvoll beurteilt wurden.
1.2. Anhörung
Am 5. Januar 2011 eröffnete das ASTRA die Anhörung zu den zwei neuen Verordnungen, nämlich der Verordnung über die Strassensignalisation (StBV) und zur Verordnung über die behördliche Strassensignalisation (BSSV), welche die heute geltende Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnung ersetzen sollen. Die Anhörung dauerte bis zum 15. Mai 2011.
1.3. Anhörungsteilnehmende
Zur Anhörung wurden nebst den ständigen Adressaten gemäss Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a-d des
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Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren 139 weitere Organisationen und Einzelpersonen eingeladen. Insgesamt sind 139 Stellungnahmen eingegangen. 25 Kantone, 6 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, 5 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft, 103 weitere Organisationen und Einzelpersonen haben Stellung genommen.
3SR 172.061