Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten
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Änderungen ADR 2011 Beilage 1
den, dürfen weiter verwendet werden, sofern dies nicht nur eine spezifische Übergangsvorschrift eingeschränkt wird.
1.6.4.40 Tankcontainer, die vor dem 1. Juli 2011 gemäss den bis zum 31. Dezember 2010
geltenden Vorschriften des Absatzes 6.8.2.2.3 gebaut wurden, jedoch nicht den Vorschriften des dritten Unterabsatzes des Absatzes 6.8.2.2.3 betreffend die Anordnung des Flammensiebs oder der Flammendurchschlagsicherung entsprechen, dürfen weiter verwendet werden.
1.6.4.41 Für beim Einatmen giftige Stoffe der UN-Nummern 1092, 1238, 1239, 1244, 1251,
1510, 1580, 1810, 1834, 1838, 2474, 2486, 2668, 3381, 3383, 3385, 3387 und 3389 darf die in der bis zum 31. Dezember 2010 anwendbaren Spalte (12) der Tabelle A des Kapitels 3.2 festgelegte Tankcodierung bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin für vor dem 1. Juli 2011 gebaute Tankcontainer verwendet werden."
1.6.5.4 "31. Dezember 2008" ändern in:
"31. Dezember 2010".
"31. März 2010" ändern in:
"31. März 2012".
Folgende neue Übergangsvorschrift hinzufügen:
"1.6.5.12 Fahrzeuge EX/III und FL, die vor dem 1. Juli 2011 erstmalig zum Verkehr zugelassen
oder in Betrieb genommen wurden und deren elektrische Anschlussverbindungen zwar nicht den Vorschriften des Absatzes 9.2.2.6.3, aber den bis zum 31. Dezember 2010 anwendbaren Vorschriften entsprechen, dürfen weiter verwendet werden.
1.6.5.13 Anhänger, die vor dem 1. Juli 1995 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden (oder
in Betrieb genommen wurden, sofern eine Zulassung zum Verkehr nicht zwingend vorgeschrieben war) und mit einem automatischen Blockierverhinderer in Übereinstimmung mit der ECE-Regelung Nr. 13 Änderungsreihe 06 ausgerüstet sind, jedoch nicht den technischen Vorschriften für automatische Blockierverhinderer der Kategorie A entsprechen, dürfen weiter verwendet werden."
Kapitel 1.7
1.7.1.1 Im zweiten Satz "2005" ändern in:
"2009" (zweimal).
Der letzte Satz erhält folgenden Wortlaut:
"Das erläuternde Material ist in «Advisory Material for the IAEA Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material» (Ausgabe 2005), Safety Standards Series No. TS-G-1.1 (Rev.1), IAEA, Wien (2008) enthalten."
ENTWURF
1.7.1.2 Der erste Satz erhält folgenden Wortlaut:
"Das Ziel des ADR besteht darin, Anforderungen aufzustellen, die für die Gewährleistung der Sicherheit und dem Schutz von Personen, Eigentum und der Umwelt vor den Strahlungseinflüssen bei der Beförderung radioaktiver Stoffe zu erfüllen sind."
1.7.1.3 Der letzte Satz vor den Absätzen a), b) und c) erhält folgenden Wortlaut: