Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/94: Ausführungsgesetz Art. 86 Bundesverfassung (Spezialfinanzierung Luftverkehr): Änderung des Gesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) · 14 Seiten

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ETH Zürich, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) oder der Fachhochschule Winterthur (Bereich Aviatik) zusammen. Diese betreiben in diesen Bereichen Forschungsarbeiten und -programme, welche künftig durch Beiträge gemäss Artikel 37c Bst. d Entwurf-MinVG gefördert werden können.

So bestehen beispielsweise im Bereich der Feinstaubemissionen von Flugzeugtriebwerken sowie deren möglichen Auswirkungen auf die Bevölkerung noch wesentliche Wissenslücken, welche mit der Förderung entsprechender Forschungsprojekte geschlossen werden könnten. Das BAZL ist zudem in verschiedenen internationalen Gremien (ICAO, EASA) aktiv an der Erarbeitung zukünftiger Umweltanforderungen an Flugzeuge (z. B. Einführung einer Feinstaubzertifizierung) beteiligt. Dazu ist international abgestimmte Grundlagen- und angewandte Forschung nötig.

Seit der Festlegung der Lärmgrenzwerte in der Lärmschutzverordnung kann eine zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung gegenüber Fluglärm auch unterhalb der bestehenden Grenzwerte festgestellt werden. Für die Quantifizierung und Beurteilung solcher Effekte und deren Behandlung bestehen heute noch keine allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundlagen. Auch die Behandlung von Fluglärm in den sensiblen Rand- und Nachtstunden bietet immer wieder Anlass zu Diskussionen in der betroffenen Bevölkerung. Mit einer entsprechenden Förderung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten könnten für diese Gebiete die Diskussionsgrundlagen verbessert und auf eine einheitliche, wissenschaftlich glaubwürdige Grundlage gestellt werden.

Im Bereich der klimawirksamen Emissionen des Luftverkehrs wurden in den letzten Jahren wesentliche Erkenntnisfortschritte erzielt. Trotzdem sind die Auswirkungen der Luftfahrtemissionen und dabei insbesondere Fragen im Bereich der Bildung von Zirrusbewölkung noch kaum quantifizierbar. Auch im Bereich der Entwicklung möglicher Strategien zur Vermeidung einer solchen Wolkenbildung müssen in den nächsten Jahren noch wesentliche Fortschritte erzielt werden.

Bst. e

Flughäfen wie teilweise auch Private betreiben eigene Installationen zur Messung gewisser Luftverkehrsimmissionen, insbesondere für Lärmmessungen. Solche Messungen decken die Immissionen der Luftfahrt und deren Auswirkungen jedoch nur zu einem kleinen Teil ab und werden von verschiedenen Bevölkerungsgruppen oftmals angezweifelt. Auch das BAZL ermittelt regelmässig die Treibhausgas-Emissionen der schweizerischen Luftfahrt und erstellt Lärmbelastungskataster für die Flugplätze der Schweiz. Über die konkreten Auswirkungen der Luftfahrtimmissionen auf die Bevölkerung werden aber keine regelmässigen Untersuchungen durchgeführt und es besteht kein eigentliches Monitoring-System, welches sämtliche relevante Indikatoren regelmässig ermittelt. Mit entsprechenden Fördermitteln könnte ein Beitrag zu einer umfassenden Ermittlung von Immissionen der Luftfahrt und deren Auswirkungen als Grundlage für künftige Entscheidungen geleistet werden.

Bst. f

Seit Längerem gibt es Bestrebungen, effiziente und umweltschonende Flugverfahren (insbesondere im Bereich des An- und Abflugs) zu entwickeln und zu fördern. Im Bereich der Kleinaviatik hat das BAZL ein elektronisches Schulungsprogramm zum Thema Fluglärmminderung entwickelt; dieses wird den interessierten Piloten bereits heute kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Grossfliegerei erstrecken sich die nötigen Anpassungen neben der Entwicklung der dazu nötigen Infrastruktur inkl. Navigationseinrichtungen hauptsächlich auf die Abläufe in der Flugsicherung und auf die Aus- und Weiterbildung der beteiligten Personen. Gemäss Artikel 37c Bst. f Entwurf-MinVG sollen durch Beiträge aus der SFLV die Entwicklung sowie die Aus- und Weiterbildung zur Förderung solcher umweltschonender Flugverfahren unterstützt werden können.