Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/95: Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) · 12 Seiten

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Verbände :

Schweizerischer Städteverband, Verband der Schweizer Unternehmen (economiesuisse), Schweizerische Bankiervereinigung (SBV, SwissBanking), Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV), Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers (VSPB), Verband der Auslandbanken in der Schweiz.

Andere betroffene Stellen :

Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundesstrafgericht, Aktion Finanzplatz Schweiz, Konferenz der Schweizerischen Handelsregisterbehörden, Treuhand-Kammer.

Es liessen sich zudem 11 weitere Teilnehmende vernehmen, ohne dass sie offiziell dazu eingeladen worden sind:

Erklärung von Bern, Brot für alle, Transparency International Switzerland, Alliance Sud, Fastenopfer, Trial, Basel Institute of Governance, Demokratische Juristinnen und Juristen Schweiz, Schweizerischer Friedensrat, Centre Patronal, Vereinigung der Schweizerischen Handels- und Verwaltungsbanken.

4 Allgemeine Bewertung des Gesetzesentwurfs

48 Vernehmlassungsteilnehmer haben sich für das Gesetzesprojekt ausgesprochen, 2 dagegen.

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsste die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von in der Schweiz gesperrten Vermögenswerten von politisch exponierten Personen, wenn der Staat nicht in der Lage ist, ein Rechthilfeverfahren durchzuführen.

Folgende Vernehmlassungsteilnehmer haben ihre grundsätzliche

Zustimmung zum Gesetzesentwurf geäussert:

Kantone :

ZH, BE, LU, SZ, OW, NW, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, NE, GE, JU.

Die Mehrheit der Kantone hat, abgesehen von einer allgemeinen Zustimmung zum Gesetzesentwurf, nicht detailliert Stellung genommen. Einzig die Kantone GE, SH, GR, NE , BL, ZH, JU und VD haben sich zu einzelnen Bestimmungen geäussert.