Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/95: Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) · 12 Seiten

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Die Schweizerische Bankiervereinigung verlangt die Präzisierung, dass sowohl natürliche als auch juristische Personen berechtigte Dritte sein können.

Die SP, die Grünen sowie die NGOs verlangen eine Beschränkung der Ansprüche Dritter auf 20% der eingezogenen Vermögenswerte, mit dem Zweck, das Recht der Bevölkerung des Herkunftslandes zu schützen.

Art. 9 Rückerstattung

Neben den Lebensbedingungen sollen auch die Rechtsstaatlichkeit sowie der Kampf gegen die Straflosigkeit gefördert werden.

Die Möglichkeit, die Modalitäten der Rückerstattung in einem Abkommen mit dem Herkunftsstaat zu regeln, ist auf grosses Interesse gestossen. Von der SVP und dem Kanton Graubünden wurde die Frage gestellt, wie die Schweiz mit Staaten, deren staatliche Strukturen versagten, ein solches Abkommen abschliessen könne.

Die grosse Befürchtung vieler Vernehmlassungsteilnehmer ist die Gefahr, dass die Gelder nach der Rückerstattung im Korruptionskreislauf versickern oder sogar wieder in die Hände der politisch exponierten Personen geraten könnten. Deshalb wurde auch in mehreren Stellungnahmen angeregt, dass ein Abkommen nur in Frage kommen dürfe, wenn gewährleistet sei, dass die eingezogenen Vermögenswerte nicht wieder in den deren Machtbereich gelangen.

Die NGOs sowie alliance sud heben alle hervor, dass bei der Planung der Programme die Zivilgesellschaft des Herkunftslandes nach Möglichkeit partizipativ miteinbezogen werden soll. Rückerstattungsabkommen sollen aus Transparenzgründen in der Schweiz wie im Herkunftsland in den Amtssprachen zwingend publiziert werden. Ausserdem sollen die Gelder nur für Projekte benutzt werden können, die nicht schon vor der Unterzeichnung des Abkommens bestanden haben oder vorgesehen waren.

Monitoring

Das Monitoring wird von einer Vielzahl von Stellungnahmen als elementar erachtet. Einige wünschen sich eine gesetzliche Verpflichtung zur Sicherstellung des Monitorings oder weiterer Sicherungsmechanismen (CSP), andere die Durchführung des Monitoring durch eine regierungsunabhängige Instanz. Die NGOs verlangen strikte Konditionen sowie die Beteiligung der Zivilgesellschaft, sowohl im Herkunftsland als auch in der Schweiz. Gemäss alliance sud sei eine