Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/95: Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) · 12 Seiten

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schliesst, wichtig und richtig ist. Die Notwendigkeit und die Dringlichkeit dieses Gesetzes wurden in grosser Zahl betont. Die Befürworter der Vorlage erachten es auch als richtig, dass das Gesetz auf die Altlast Duvaliers Anwendung finden sollte. Es wurde deshalb der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass das Parlament das Geschäft rasch behandle.

Bezüglich der konkreten Ausgestaltung des neuen Gesetzes bestehen unterschiedliche Auffassungen.

5 Kommentare zu den einzelnen Bestimmungen

Art. 1 Anwendungsbereich

Die Meinungen zu dem im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagenen Anwendungsbereich sind geteilt.

Einerseits wird die Subsidiarität zu den bestehenden Verfahren, insbesondere zum Rechtshilfeverfahren, befürwortet (FDP), andererseits wird von verschiedener Seite der Anwendungsbereich als zu eng beurteilt. Eine Gruppe von Vernehmlassungsteilnehmern (SP, CVP, Grüne, NGOs, alliance sud, Basel Institute on Governance, Trial) fordert eine Anwendung auch auf Fälle, in denen das Herkunftsland kein Rechtshilfegesuch stellen kann oder will.

Die Voraussetzung eines Rechtshilfegesuchs in einem Gesetz, welches in Bezug auf failed states zur Anwendung kommen soll, wird von vielen als Paradox bezeichnet. Die Schweiz solle deshalb selber ein Verfahren eröffnen können, wenn die Behörden des Herkunftslandes nicht handeln oder aufgrund des Versagens der staatlichen Strukturen auf ein schweizerisches Rechtshilfegesuch eingehen können. Auch das Bundesstrafgericht sieht es nicht als zwingend, eine Einziehung von einem Rechthilfeersuchen abhängig zu machen und schlägt deshalb vor, eine zusätzliche Alternative für solche Fälle vorzusehen.

Der Kanton Genf bedauert die enge Beschränkung des Gesetzes auf aussergewöhnliche Situationen und schlägt Gesetzesänderungen im Geldwäschereigesetz (Ausdehnung von Art. 6 auf Vermögenswerte von politisch exponierten Personen, Art. 8-10 Geldwäscherei-Verordnung FINMA 1) sowie die Aufnahme der Vermutung der Unrechtmässigkeit bei Vermögenswerten von politische exponierten Personen ins Strafgesetzbuch vor, damit unrechtmässige Vermögenswerte nicht nur von politisch exponierten Personen aus failed states, sondern auch aus anderen Staaten eingezogen werden können. Staaten, welche einen Diktator abgesetzt hätten und auf dem Weg des Rechtshilfegesuchs ihm entzogene Vermögenswerte wie-