Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/95: Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) · 12 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht

tional verwendetet werden – Definition der Weltbank, FATF, IMF, internationale Aufsichtsbehörde.

Die SVP erachtet den Begriff der politisch exponierten Personen als unklar und betont, dass politische Parteien kein öffentliches Amt ausüben und somit keine politisch exponierten Personen sein können.

Die Grünen und die NGOs fordern die Ausdehnung der Definition der politisch exponierten Person auf höchste Vertreter privater Unternehmen, der Kanton Neuenburg auf Richter und Staatsanwälte.

Der Kanton Vaud möchte, dass in einem zusätzlichen Gesetzesartikel, die wichtigsten Begriffe präzise definiert werden.

Umfeld

Der Einbezug der Entourage wurde mehrfach befürwortet. Für das Bundesstrafgericht ist hingegen die Umschreibung des Kreises ungenügend bestimmt. Die SVP erachtet den Einbezug der Entourage als Gefahr, dass eine „Sippenhaftung“ entstehe.

Versagen staatlicher Strukturen

Nach Ansicht des Kantons Schaffhausen, den NGOs, alliance sud, Basel Institut of Governance und Trial sollte das Gesetz auch Fälle erfassen, in denen die staatlichen Strukturen grundsätzlich funktionsfähig sind, jedoch das Justizsystem im konkreten Fall unkooperativ ist.

Für den Kanton Zürich bedarf die Feststellung, dass der Herkunftsstaat die Anforderungen an ein Rechtshilfeverfahren wegen Versagen staatlicher Strukturen nicht erfüllt, einer formellen Verfügung der Rechtshilfe leistenden Behörde. Die blosse Beschreibung der Situation im Gesetz genüge nicht.

Politische Natur des Entscheides

Als eine Problematik und als offene Frage erachten verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer (GE, NGOs, Trial) den Ermessensspielraum des Bundesrats oder die fehlende institutionelle Möglichkeit, seinen Entscheid zu überprüfen. Ideen bezüglich einer Überprüfungsinstanz, aber auch der Festhaltung einer abschliessenden Entscheidungskompetenz wurden vorgebracht (Verband Schweizerischer Vermögensverwalter).