Vorlage
Vernehmlassung 2010/12: Patentanwaltsverordnung · 13 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 11Fedlex · Vorlage
2Im Rahmen der praktischen Tätigkeit soll die Kandidatin oder der Kandidat insbesondere:
a. die Fachkenntnisse nach Artikel 15 erwerben und diese in der Praxis anwenden;
b. mit den in Patentsachen für die Schweiz tätigen Behörden vertraut werden;
c. gestützt auf die Unterlagen einer Mandantin oder eines Mandanten Patentanmeldungen ausarbeiten und diese oder diesen in Erteilungsverfahren vertreten lernen;
d. mit den Formalitäten und Fristen der Patenterteilungsverfahren für die Schweiz vertraut werden.
Art. 38 Aufsichtsperson
Die Aufsicht über die praktische Tätigkeit kann wahrnehmen, wer:
a. als Patentanwältin oder als Patentanwalt im Patentanwaltsregister eingetragen ist;
b. die patentanwaltliche Tätigkeit in der Schweiz während mindestens zehn Jahren auf Vollzeitbasis ausgeübt hat, ohne im schweizerischen Patentanwaltsregister eingetragen zu sein;
c. die patentanwaltliche Tätigkeit im Ausland als reglementierten Beruf nach den Vorschriften des Herkunftsstaats während mindestens sechs Jahren auf Vollzeitbasis ausgeübt hat;
d. in der beim Europäischen Patentamt geführten Liste der zugelassenen Vertreter eingetragen ist und die patentanwaltliche Tätigkeit in der Schweiz während mindestens eines Jahres auf Vollzeitbasis ausgeübt hat.
Art. 39 Räumliche Anforderungen
1Mindestens 12 Monate der praktischen Tätigkeit müssen auf Vollzeitbasis bei einer Aufsichtsperson mit Geschäftsniederlassung in der Schweiz absolviert werden.
2Einer praktischen Tätigkeit nach Absatz 1 ist eine begleitete und beaufsichtigte Ausübung der patentanwaltlichen Tätigkeit im Ausland während 18 Monaten auf Vollzeitbasis gleichgestellt, sofern die Kandidatin oder der Kandidat dadurch:
a. die Fachkenntnisse nach Artikel 12 erworben und diese in der Praxis angewendet hat;
b. mit den in Patentsachen für die Schweiz tätigen Behörden vertraut wurde; und
c. mit den Formalitäten und Fristen der Patenterteilungsverfahren für die Schweiz vertraut wurde.