Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/53: Änderung der Bundesverfassung, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes (Tätigkeitsverbot und Kontakt- und Rayonverbot) · 52 Seiten

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3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

Die Vorlage hat für den Bund im Bereich des Strafregisters Mehrkosten zur Folge.

Zum einen wird im Zusammenhang mit der Einführung eines erweiterten Strafregisterauszugs für Privatpersonen die Programmierung des automatisierten Strafregisters angepasst werden müssen. Diese Arbeiten werden indessen in den Anpassungen aufgehen, welche mit der Vorlage für eine umfassende Revision des Strafregisterrechts verbunden sein werden.

Der Strafregisterdienst im Bundesamt für Justiz wird zudem neu die Gesuche um Erteilung eines erweiterten Strafregisterauszugs behandeln müssen. Dieser Auszug soll für alle Personen obligatorisch sein, die sich beruflich oder in organisiertem Rahmen ausserberuflich mit Kindern und Jugendlichen beziehungsweise besonders schutzbedürftigen Personen beschäftigen. Es ist noch nicht absehbar, welches Volumen diese Gesuche annehmen werden.

Die Kosten für die Anpassung der Programmierung und die zusätzlichen Arbeitskräfte werden durch die kostendeckenden Gebühren, welche für die Strafregisterauszüge erhoben werden, gedeckt.

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Die unmittelbaren finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden lassen sich nur schwer abschätzen.

Es dürften sich finanzielle Mehrbelastungen ergeben, weil im Bereich des Strafvollzugs die Bewährungshilfe neue Aufgaben erhält.

Auch die Einholung von Strafregisterauszügen für Personen im öffentlichen Dienst, die eine Tätigkeit mit unmündigen oder mit anderen besonders schutzbedürftigen Personen ausüben, wird zu einem gewissen Mehraufwand führen.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Unternehmen, die Personen beschäftigen, welche eine Tätigkeit mit unmündigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen ausüben, werden mit der Einholung von Strafregisterauszügen eine gewissen Mehraufwand haben. Andererseits werden solche Kontrollen bereits heute von bestimmten grossen Unternehmen durchgeführt. Um das administrative Prozedere bei den periodischen Überprüfungen ihrer Mitarbeiter zu vereinfachen, haben sie die Möglichkeit (mit Einwilligung der Betroffenen), beim Schweizerischen Strafregister eine Sammelbestellung einzureichen.

4 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist weder in der Botschaft des Bundesrates vom 23. Januar 2008 (BBl 2008 753) über die Legislaturplanung 2007-2011 noch im Bundesbeschluss vom 18.