Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/121: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; antizyklischer Puffer) · 13 Seiten

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Bericht zur Umsetzung eines antizyklischen Puffers in der Schweiz

Für die beiden Grossbanken sind die Annahmen identisch mit der Ausnahme, dass bei diesen eine sofortige Implementierung der strengeren „Too-big-to-fail“-Regulierung (TBTF) an Stelle der allgemeinen Säule II-Anforderungen unterstellt wird. Unter diesen Annahmen kommt die Schätzung zu folgenden Ergebnissen:

Inlandorientierte Banken:

Sektorieller Puffer auf Hypothekarkrediten für Wohnliegenschaften: Für Banken mit ei-

nem Marktanteil von 15% im Schweizer Hypothekarmarkt wären diese zusätzlichen Anforderungen wirtschaftlich bindend. Diese Banken wären verpflichtet, in Absprache mit der FINMA durch geeignete Kapitalmassnahmen ihre Eigenmittelbasis zu stärken, um die zusätzlichen Anforderungen innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen. Weitere Banken mit einen Marktanteil von 8% im Schweizer Hypothekarmarkt übertreffen die Anforderungen um weniger als einen Prozentpunkt gemessen an ihren gewichteten Positionen.

Antizyklischer Puffer bezogen auf die Gesamtheit der gewichteten Positionen in der

Schweiz: Für Banken mit einem Marktanteil von 27% im Schweizer Hypothekarmarkt wären diese Anforderungen wirtschaftlich bindend. Weitere Banken mit einem Marktanteil von 1% im Schweizer Hypothekarmarkt übertreffen die Anforderungen um weniger als einen Prozentpunkt gemessen an ihren gewichteten Positionen.

Grossbanken:

Sektorieller Puffer auf Hypothekarkrediten für Wohnliegenschaften: Die zusätzlichen Ei-

genmittelanforderungen betragen pro Bank rund 0,1% der gewichteten Positionen. Verglichen mit Gesamtanforderungen an die Eigenmittel von bis zu 19% (Basel III zuzüglich TBTF-Anforderungen) sind die zusätzlichen Eigenmittelanforderungen sehr gering.

Antizyklischer Puffer bezogen auf die Gesamtheit der gewichteten Positionen in der

Schweiz: Schätzungen ergeben, dass die zusätzlichen Eigenmittelanforderungen pro Bank zwischen 0,3 und 0,6% der gewichteten Positionen betragen. Ab dem geplanten Inkrafttreten der internationalen Reziprozität im Jahr 2016 könnten auch Pufferanforderungen von anderen Jurisdiktionen, in denen die Grossbanken Kreditexposures aufweisen, hinzukommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass alle Länder gleichzeitig den antizyklischen Puffer aktivieren und die Pufferanforderungen damit 2,5% der gesamten gewichteten Positionen betragen, ist aber sehr gering.

Je nach Höhe der Sicherheitsmarge, welche die Banken über den Mindestanforderungen halten wollen, kann die Aktivierung eines antizyklischen Puffers jedoch auch das Verhalten jener Banken beeinflussen, die zurzeit deutlich über den Anforderungen liegen, also vordergründig nicht betroffen zu sein scheinen. Dennoch ist davon auszugehen, dass eine allfällige Reduktion der Kreditvergabe bei jenen Banken, für die der antizyklische Puffer unmittelbar wirtschaftlich bindend wäre, zumindest teilweise durch eine Erhöhung der Kreditvergabe durch stärker kapitalisierte Banken kompensiert würde.