Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/121: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; antizyklischer Puffer) · 13 Seiten

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Bericht zur Umsetzung eines antizyklischen Puffers in der Schweiz

anforderung mildert. Es wird somit ein zweckmässiges, komplementäres Aufsichtsinstrument zu den Instrumenten mit struktureller Wirkung geschaffen. Ferner ist der antizyklische Puffer ein elementarer Bestandteil des Basel III-Regelwerks. Eine Einführung in der Schweiz entspricht damit den internationalen regulatorischen Standards.

Im vorliegenden Bericht wird einleitend die Ausgestaltung des antizyklischen Puffers dargelegt (vgl. Kapitel 2). Es folgt eine Beschreibung der massgebenden Kriterien für die Aktivierung des antizyklischen Puffers (vgl. Kapitel 3). Anschliessend wird die rechtliche Umsetzung in der Verordnung vom 29. September 2006 über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung, ERV) dargestellt (vgl. Kapitel 4). Da der antizyklische Puffer ein elementarer Bestandteil des Basel III-Regelwerks ist, wurde der Umsetzungsvorschlag auf die mit diesem neuen Regelwerk einhergehenden Neuerungen abgestimmt. Die gegenwärtigen Entwicklungen im Schweizer Hypothekar- und Immobilienmarkt legen jedoch nahe, dass ein Rückgriff auf den antizyklischen Puffer bereits vor dem für den 1. Januar 2013 geplanten Inkrafttreten der Basel III-Reform erforderlich werden könnte. Der vorliegende Bericht enthält daher auch einen Vorschlag, der eine vorzeitige Umsetzung des antizyklischen Puffers im ersten Quartal 2012 erlaubt. Dadurch wird die geplante Anpassung der Risikogewichtung bei der Belehnung von Wohnliegenschaften optimal und wirkungsvoll ergänzt. Der Bericht schliesst mit einer Regulierungsfolgenabschätzung, welche die Wirksamkeit des antizyklischen Puffers untermauert (vgl. Kapitel 5).

2 Ausgestaltung des antizyklischen Puffers

2.1 Zweck

Geht einem konjunkturellen Abschwung eine Phase übermässigen Kreditwachstums voraus, so entstehen dem Bankensektor in der Folge oft erhebliche Verluste. Diese Verluste können so gross sein, dass sie die Stabilität des Finanzsystems gefährden und damit erhebliche Rückwirkungen auf die Realwirtschaft entfalten. Aus dieser Konstellation kann eine sich gegenseitig verstärkende Spirale sinkender realwirtschaftlicher Aktivität und steigender Verluste im Finanzsystem resultieren, welche mit erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden ist.

Der antizyklische Puffer zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors gegenüber einem solchen übermässigen Kreditwachstum zu stärken. Hierzu werden die Banken verpflichtet, in Reaktion auf die Entwicklung des Kreditwachstums temporär höhere Eigenmittel zu halten. Auf diese Weise bauen die Banken in einer Phase starken Kreditwachstums die nötigen Reserven auf, um im Abschwung erhebliche Wertberichtigungen auf ihren Krediten verkraften zu können.

Gleichzeitig trägt die temporäre Erhöhung der Eigenmittelanforderungen dazu bei, dem übermässigen Kreditwachstum entgegenzuwirken. Dies erfolgt einerseits dadurch, dass bei gegebener Eigenmittelausstattung einer Bank die höheren Eigenmittelanforderungen den Maximalbetrag der regulatorisch zulässigen risikogewichteten Aktiven der Bank reduzieren. Andererseits führen die höheren Eigenmittelanforderungen zur Anpassung der Kostenkalkulation der Bank bei der Kreditvergabe. Die Bank wird die höheren Kosten in Form höherer Kreditzinsen an ihre Kunden weitergeben, was zu einer Reduktion der Kreditnachfrage führt. Ist aufgrund der Wettbewerbssituation keine Erhöhung der Zinsen möglich, so wird die Bank ihre Vergabe von Krediten reduzieren. Gleichzeitig können andere Banken mit höherer Eigenmittelausstattung zusätzliche Marktanteile gewinnen.

Kommt es zu einem Abschwung im Kreditzyklus, beispielsweise als Folge eines konjunkturellen Abschwungs, wird der antizyklische Puffer reduziert oder aufgehoben. Auf diese Weise