Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/121: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; antizyklischer Puffer) · 13 Seiten

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Bericht zur Umsetzung eines antizyklischen Puffers in der Schweiz

3 Für die Aktivierung des antizyklischen Puffers massgebliche Kriterien

3.1 Grundsatz

Der antizyklische Puffer wird nur dann aktiviert, wenn ein übermässiges Wachstum des Schweizer Kreditmarkts eine Gefahr für die Finanzstabilität darstellt. Je grösser diese Gefahr ist, desto höher ist der Puffer und desto kürzer ist die den Banken einzuräumende Frist zum Aufbau der nötigen Eigenmittel.

Idealerweise wird der antizyklische Puffer auf Basis einer einfachen Regel aktiviert und wieder aufgehoben. Wie auch in der Fiskal- und der Geldpolitik kann mit einer Regelbindung die Transparenz und die Glaubwürdigkeit gestärkt werden. Die Komplexität wirtschaftlicher Entwicklungen erfordert jedoch auch in der Fiskal- und die Geldpolitik einen diskretionären Ermessensspielraum der Entscheidträger, um im Einzelfall adäquat handeln zu können. Auch der Einsatz des antizyklischen Puffers wird nicht ohne einen gewissen Ermessensspielraum der Entscheidträger auskommen können, da ein Abstützen auf rein quantitative Kriterien den vielfältigen Transmissionsmechanismen des Kreditmarkts und der Unsicherheit bei der Erfassung systemischer Risiken im Finanzsektor nicht gerecht werden kann. Zudem ist die Erfahrung mit dem Einsatz antizyklischer makroprudentieller Instrumente begrenzt, insbesondere mit Blick auf ihre Wirkung in hochentwickelten Finanzmärkten wie jenem der Schweiz.2

Wenngleich für den Einsatz des antizyklischen Puffers ein Abstützen auf ausschliesslich quantitative Kriterien nicht zielführend ist, so bilden dennoch wirtschaftliche Indikatoren die Grundlage für den Entscheid über die Aktivierung des Puffers. In einem ersten Schritt wird dabei eine Auswahl wesentlicher quantitativer Indikatoren systematisch ausgewertet. Das Ausmass des systemischen Risikos ergibt sich aus dem Gesamtbild dieser Indikatoren. In einem zweiten Schritt sind weitere, ergänzende quantitative Indikatoren, aber auch qualitative Informationen heranzuziehen, die einen Blick auf spezifische Risiken gemäss der jeweiligen Entwicklung auf den Kreditmärkten erlauben. Aus der Gesamtsicht ergibt sich sodann eine umfassende Einschätzung möglicher Gefahren für die Finanzstabilität, auf deren Grundlage der Entscheid über die Aktivierung des antizyklischen Puffers zu fällen ist.

3.2 Beispiel: Sektorieller Puffer für die Unterlegung von Hypothekarkrediten

Ein konkretes und realistisches Beispiel für die Ausgestaltung eines sektoriellen antizyklischen Puffers ist die Ausrichtung auf schweizerische Hypothekarkredite. Im Folgenden werden für diesen möglichen Anwendungsfall quantitative Indikatoren dargestellt. Diese bilden in Kombination mit allenfalls ergänzenden Indikatoren und der qualitativen Analyse des Finanzsektors die massgebenden Kriterien für den Entscheid zur Aktivierung des Puffers. Die Indikatoren sind mit Blick auf ihre Fähigkeit ausgewählt, den Aufbau von systemischen Risiken, hier im schweizerischen Hypothekarmarkt, frühzeitig zu erkennen. Die erfreulicherweise geringe Häufigkeit systemischer Krisen im Schweizer Finanzsektor erschwert die Auswahl. Daher werden auch Indikatoren berücksichtigt, die sich im internationalen Vergleich etabliert haben. Es ist jedoch anzumerken, dass die Vorhersagbarkeit von Krisen grundsätzlich äusserst schwierig und daher auch die Verlässlichkeit einzelner Indikatoren stets kritisch zu hinterfragen ist. Aus diesem Grund ist das Gesamturteil bei der Einschätzung der Widerstandsfähigkeit der Banken und möglicher Gefahren für die Finanzstabilität unter Berücksichtigung qualitativer Kriterien entscheidend.

2 Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich, Committee on the Global Financial System Publication No. 38, „Macroprudential instruments and frameworks: A stocktaking of issues and experiences“, Mai 2010.