Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/128: Revision im Bereich Tabak und Gebrauchsgegenstände · 87 Seiten
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Artikel Vorschlag Organisation Stellungnahme
nung nicht entspricht, darf auf Italiana dass Spielzeug erst dann ausgestellt Handelsmessen und Ausstellun- und den Kunden vorgeführt wird,
gen ausgestellt und verwendet wenn es erhältlich und gesetzeskonwerden, sofern ein ihm beigefüg- form ist.
tes Schild eindeutig anzeigt, dass In der vorliegenden Bestimmung es dieser Verordnung nicht ent- muss zumindest klar zum Ausdruck spricht und dass es erst dann in kommen, dass auch die Ausstel-Verkehr lungsobjekte nicht in Verkehr gebracht
werden dürfen. An Ausstellungen ist es bekanntlich üblich, dass auch Ausstellungsobjekte verkauft oder abgegeben werden.
"Auch das Ausstellungsobjekt darf nicht in Verkehr gebracht werden."
03.05 Spielzeug, das dieser Verord- Fédération Romande des Consommateurs Aus unserer Sicht macht es Sinn,
nung nicht entspricht, darf auf dass Spielzeug erst dann ausgestellt Handelsmessen und Ausstellun- und den Kunden vorgeführt wird,
gen ausgestellt und verwendet wenn es erhältlich und gesetzeskonwerden, sofern ein ihm beigefüg- form ist.
tes Schild eindeutig anzeigt, dass In der vorliegenden Bestimmung es dieser Verordnung nicht ent- muss zumindest klar zum Ausdruck spricht und dass es erst dann in kommen, dass auch die Ausstel-Verkehr lungsobjekte nicht in Verkehr gebracht
werden dürfen. An Ausstellungen ist es bekanntlich üblich, dass auch Ausstellungsobjekte verkauft oder abgegeben werden.
"Auch das Ausstellungsobjekt darf nicht in Verkehr gebracht werden."
03.05 Spielzeug, das dieser Verord- Stiftung für Konsumentenschutz Aus unserer Sicht macht es Sinn,
nung nicht entspricht, darf auf dass Spielzeug erst dann ausgestellt Handelsmessen und Ausstellun- und den Kunden vorgeführt wird,
gen ausgestellt und verwendet wenn es erhältlich und gesetzeskonwerden, sofern ein ihm beigefüg- form ist.
tes Schild eindeutig anzeigt, dass In der vorliegenden Bestimmung es dieser Verordnung nicht ent- muss zumindest klar zum Ausdruck spricht und dass es erst dann in kommen, dass auch die Ausstel-Verkehr lungsobjekte nicht in Verkehr gebracht
werden dürfen. An Ausstellungen ist es bekanntlich üblich, dass auch Ausstellungsobjekte verkauft oder abgegeben werden.
"Auch das Ausstellungsobjekt darf nicht in Verkehr gebracht werden."
04.03 Die Warnhinweise beginnen mit Geschäftsstelle IG DHS Offenbar ist nicht ganz klar, ob der dem Wort "Achtung". Warnhinweis "Achtung" oder "War-
nung" heisst, da im deutschen Text in der EU eventuell ein Übersetzungsfehler vorliegt. Sollte der korrekte Terminus "Warnung" sein, muss dies auch für die Schweiz gelten. Als Übergangslösung könnte die Schweizerische Gesetzgebung sowohl den Begriff "Achtung" wie auch "Warnung" zulassen. Die Sprache richtet sich nach der Sprache der Verkaufsregion. Für die dreisprachige Schweiz heisst dies, dass in den meisten Fällen dreisprachig deklariert werden muss, da eine nach Sprachregionen getrennte Kennzeichnung mehr Kosten verursachen dürfte.
"Der Warnhinweis beginnt mit dem Wort "Warnung" oder "Achtung".
04.04 Sie sind inhaltlich richtig, deutlich Associazione Consumatrici della Svizzera Der Begriff "dauerhaft" ist unklar: Wird sichtbar, leicht lesbar, verständ- Italiana die Dauer für den Zeitraum des lich und dauerhaft anzubringen: Gebrauchs definiert oder lediglich bis
das Spielzeug vom Konsument er-