Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 56 Seiten

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Ziffern 4 - 7

KT BE beantragt die Streichung der maximalen Sauerstoffsättigung, falls es keine entsprechende Begründung gibt.

Tabelle 8 Mindestanforderungen für das Halten von Fischen zu Zierzwecken

DBF, KT BE, TIR und fair-fish unterstützen die Anpassungen in Tabelle 8.

SDAT beantragt die Streichung der Tabelle 8, weil sie nicht praxistauglich und sowohl sprachlich wie wissenschaftlich ungenau sei. Eine Überarbeitung dränge sich auch für einzelne Elemente wie Nitratgehalt und Fischartenliste auf. Es wird auf die erarbeitete Richtlinie für die Haltung von Fischen und die Richtwerte für die Haltung von Rochen verwiesen.

RRZH beantragt, dass die Mindestaquariengrösse in Litern bei Zierfischen in verschiedene Grössenklassen eingeteilt werden soll. Der VZFS fordert dass Ziffer 3 gestrichen wird oder dafür das deutsche Berechnungssystem der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz TVT und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe ZZF zu übernommen wird.

RiIn hat eine sprachliche Anmerkung. SG und KT SG beantragen, aus Verständlichkeitsgründen die Anmerkung b) bezüglich Wassertiefe und Grundfläche im Verhältnis zur Körperlänge des Fisches klarer zu definieren. TSV Winterthur bemängelt das Seitenlängemass für ein Aquarium in Bst. c). Diese 15 Zentimeter müssten mindestens verdoppelt werden. Der VZFS beantragt, in Anmerkung c) die ‚minimale Seitenlänge und Mindesttiefe‘ durch die Angabe eines ‚Mindestvolumens‘ zu ersetzen.

Anhang 4 Tabelle 3 Mindestraumbedarf für den Transport von Geflügel

MGB/Micarna begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen. FR schlägt dagegen vor, die Transportkistenfläche zu definieren und eine Mindestfläche pro Kiste vorzuschreiben.

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