Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 56 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 37Fedlex · Ergebnisbericht

TIR beantragt für Strausse Mindestflächen von 2000m2. Zooschweiz verweist auf die Bemerkungen zu Art. 225a (Regelungen sollen nur für die landwirtschaftliche Haltung gelten und nicht für die Haltung in Zoos.)

Ziffer 5

RiIn macht auf einen grammatikalischen Fehler aufmerksam: Eselspinguin, statt Eselpinguin und schlägt vor, den wissenschaftlichen Namen Pygoscelis papua mitzuführen.

Ziffer 29

FR wünscht, dass la caille des blés (coturnix coturnix) mit spezifischen Mindestanforderungen ebenfalls in der Tabelle aufgeführt wird.

Ziffer 30

Laut ZUN und KtSch soll die Mindestgrösse von Volieren für Grosspapageien auf 20m3 heruntergesetzt werden.

Ziffer 31 und 32

TIR fordert eine deutliche Erhöhung des Mindestvolumens der Gehege. Auch SG, KT SG und TI beurteilen die Mindestvolumina als sehr gering. Unter Ziffer 32 soll die zulässige Anzahl Vögel auf 2 heruntergesetzt werden. VZFS und RRZH kritisieren sinngemäss und schlagen eine maximale Belegung mit 2 - 4 (VZFS) resp. 4 (RRZH) Vögeln vor, wobei RRZH für jedes weitere Tier 0.1m2 fordert.

Ziffern 31 – 33

Gemäss STS, TSV Winterthur und SVPA sollte klar ersichtlich sein, wo der Wellensittich eingeordnet wird (kleine oder mittelgrosse Sittiche).

Ziffer 33

VZFS fordert Naturäste (besondere Anforderung 19)) auch für Prachtfinken und Kanarien und nicht nur für Papageienartige.

Anmerkung c)

Diese Anmerkung ist in Tabelle 2 nicht enthalten und soll deshalb gestrichen werden (SG, KT SG, AG). Der RR TG beantragt, den Begriff „Ställe“ durch „Gehege“ zu ersetzen.

Anmerkung h)

Aus Verständlichkeitsgründen beantragen GST, SG, KT SG und AG die Präzisierung, dass die besonderen Anforderungen 24 – 28 für alle Wachtelarten gelten.

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