Ergebnis
Vernehmlassung 2011/62: Zusatzbotschaft zur Änderung des Asylgesetzes (Bericht des EJPD über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich, kurzfristige Massnahmen, Handlungsoption 3) · 24 Seiten
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I Allgemeiner Teil
1. Zusammenfassung der Anhörungsergebnisse
1.1. Ausgangslage
Am 26. Mai 2010 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) verabschiedet. Die Vorlage befindet sich zurzeit in parlamentarischer Beratung im Ständerat. Am 23. November 2010 hat die Staatspolitische Kommmission des Ständerates (SPK-S) beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Gleichzeitig wurde das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, einen ergänzenden Bericht über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich zu verfassen.
Das Hauptziel der laufenden Revision des AsylG, die heutigen komplizierten und unübersichtlichen Verfahrensabläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird von der SPK-S grundsätzlich begrüsst. Sie ist jedoch der Ansicht, dass die vorgesehenen Verbesserungen das grundlegende Problem der zu langen Verfahren nicht lösen. Auch bei der Frage des Rechtsschutzes für Asylsuchende sieht die SPK-S noch Diskussionsbedarf. Vor diesem Hintergrund wurde das EJPD beauftragt, in einem Bericht weitergehende Handlungsoptionen insbesondere für eine markante Reduktion der Verfahrensdauer aufzuzeigen. Der Bericht wurde an der Sitzung der SPK-S vom 9. Mai 2011 besprochen.
Der Bericht des EJPD über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich bestätigt die These, wonach das Hauptproblem im Asylbereich bei den langen Verfahren liegt. Er enthält verschiedene Handlungsoptionen mit dem Ziel, die Verfahren markant zu beschleunigen. Kernstück des Berichts bildet die Handlungsoption 1, wonach längerfristig eine überwiegende Mehrheit der Asylverfahren in Bundeszentren rasch durchgeführt werden soll. Dazu gehört auch ein umfassender Rechtsschutz. Im Bericht werden zudem kurzfristige Massnahmen (Handlungsoption 3) aufgeführt. Auch diese dienen der Beschleunigung der erstinstanzlichen Verfahren und der Stärkung des Rechtsschutzes.
Die SPK-S hat sich anlässlich ihrer Sitzung vom 9. Mai 2011 einstimmig dafür ausgesprochen, die Handlungsoption 1 weiterzuverfolgen und die Handlungsoption 3 als sinnvolle Ergänzung in die laufende Revision des AsylG einfliessen zu lassen.
Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 6. Juni 2011 das EJPD beauftragt, bis Ende September 2011 eine Zusatzbotschaft zur Botschaft vom 26. Mai 2010 zur Änderung des AsylG zu unterbreiten.
Vom 7. Juli 2011 bis zum 4. August 2011 fand eine Anhörung zur Zusatzbotschaft statt. Insgesamt wurden 37 Stellungnahmen eingereicht (davon 19 Kantone; drei politische Parteien sowie weitere interessierte Kreise wie z.B. die Schweizerische Flüchtlingshilfe, SFH, das UNO-Hochkommissariat für Flüchtinge, UNHCR, das Bundesverwaltungsgericht, BVGer, und das Schweizerische Rote Kreuz, SRK). Es hat sich zudem auch eine Privatperson zu den Vorschlägen geäussert.
Inhalt der im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgeschlagenen zusätzlichen Ände-
rungen des AsylG
Neu soll vor dem eigentlichen Asylverfahren eine Vorbereitungsphase eingeführt werden (Art. 26 AsylG). Während dieser Phase sollen möglichst alle für die Behandlung des Asylgesuches notwendigen Vorabklärungen getroffen werden, damit das Asylverfahren rasch durchgeführt werden kann. Insbesondere soll die Anfrage beim zuständigen Dublin-Staat zur Aufnahme oder Wiederaufnahme einer betroffenen Person neu in der Regel bereits in der Vorbereitungsphase eingereicht werden.
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