ZSV Ergebnissbericht
Vernehmlassung 2011/68: Revision der Zivilschutzverordnung (ZSV, SR 520.11) · 12 Seiten
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Schutzraums zu lagern sei.
Artikel 30: Der Verweis in Klammer müsse sich auf Artikel 52 BZG und nicht auf Artikel
50 BZG beziehen. Ausserdem bestehe ein Widerspruch zu Artikel 52 BZG, welcher bestimme, dass die Kantone den Bedarf an Schutzanlagen festlegen.
4 Ergebnisse zu den einzelnen Artikeln
1. Kapitel: Schutzdienstpflicht
Artikel 1 Freiwillige Übernahme des Schutzdienstes
Kanton FR
Absatz 3 streichen. Der freiwillige Schutzdienst sollte nicht nur in dem Kanton möglich sein, welcher über die Aufnahme entschieden hat.
Kantone VD/VS
Absatz 1: Der Begriff „l’office cantonal“ ist durch „l’autorité cantonale“ zu ersetzen (gilt auch für Artikel 2 Absatz 2; Artikel 3 Absatz 3; Artikel 13 und Anhang 2, Ziffer 16.
Artikel 2 Vorzeitige Entlassung
Kanton ZG
Es muss möglich sein, auch Mitglieder von Führungsorganen vorzeitig aus dem Zivilschutz zu entlassen. Artikel 2 ist entsprechend zu ändern:
1
Aus der Schutzdienstpflicht können auf Gesuch von Partnerorganisationen und unter Vorbehalt von Absatz 3 vorzeitig entlassen werden:
[…]
c. Mitglieder von kantonalen, regionalen oder gemeindlichen Führungsorganen.
2
Das Gesuch um vorzeitige Entlassung ist gemäss den Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (Bundesamt), welche die berechtigten Berufsgruppen umschreiben, von den Partnerorganisationen bei der für den Zivilschutz zuständigen Stelle des Kantons einzureichen. […]
3
Wer von den Partnerorganisationen oder den Führungsorganen nicht mehr benötigt wird, wird wieder in den Zivilschutz eingeteilt.
Artikel 3 Ausschluss
Kanton AG
Absatz 2: Kann-Formulierung verwenden:
Von der Schutzdienstleistung ausgeschlossen werden kann, wer […]
Kanton VS
Die Gerichtsbehörden sind zu verpflichten, bei einer Verurteilung eines Schutzdienstpflichtigen das Urteil entweder an das BABS oder direkt an die zuständige kantonale Stelle bekanntzugeben, ansonsten könnte Absatz 2 gar nicht angewendet werden.
3/12 Ident-Nr./Vers. 10012344050/01 Aktenzeichen: 241.2-11