ZSV Ergebnissbericht

Vernehmlassung 2011/68: Revision der Zivilschutzverordnung (ZSV, SR 520.11) · 12 Seiten

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Kanton ZH

Absatz 1 und 2 sind redaktionell nur schwer verständlich. Es ist im Weiteren zu prüfen, ob die „gemeinnützige Arbeit“ in den Absatz 1 aufgenommen werden könnte.

2. Kapitel: Aufgebot und Kontrollführung

Artikel 9 Verschiebung von Ausbildungsdiensten

Kantone GL/NW/TI

Dienstverschiebungen sollten auch bei Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft möglich sein (analog den Ausbildungsdiensten gemäss Artikel 33 bis 37 BZG).

Artikel 13 Datenbekanntgabe

Militärversicherung

Die Militärversicherung sollte Zugriff auf das ZEZIS haben. Artikel 13 ist zu ergänzen:

Das Bundesamt stellt aus dem Informationssystem ZEZIS der Militärversicherung diejenigen Daten zur Verfügung, welche für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind, namentlich für die Prüfung der Leistungsansprüche.

Kanton FR

ZEZIS ist durch PISA zu ersetzen. Die Kantone wünschen, dass das PISA den Bedürfnissen des Zivilschutzes angepasst wird und sie Zugang zum PISA erhalten.

Kanton VD

Es muss erwähnt werden, dass die Daten den Kantonen kostenlos zur Verfügung gestellt werden:

L’office fédéral met gratuitement à la disposition […]

Kanton VS

Im PISA sind nur Personen erfasst, welche zwischen 20 und 30 (bzw. 34) Jahre alt sind. Hingegen sollten im ZEZIS Personen bis zum 40. Altersjahr erfasst sein.

2a. Kapitel: Grundausbildung von eingebürgerten Personen

Artikel 13a

Kanton AG

In Bezug auf die Möglichkeit, bis zum 30. Altersjahr von der Reduktion des Wehrpflichtersatzes zu profitieren, stellt die Bestimmung eine Ungleichbehandlung von Schutzdienstpflichtigen mit Schweizer Bürgerrecht und eingebürgerten Personen dar. Der Artikel ist entsprechend zu korrigieren.

4/12 Ident-Nr./Vers. 10012344050/01 Aktenzeichen: 241.2-11