Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/72: Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit · 14 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zum Bundesgesetz
über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
klärte GAV durch die für den Vollzug des GAV zuständigen paritätischen Kommissionen sanktioniert werden können. Diese Massnahme trifft in- und ausländische Arbeitgeber.
2 Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept
2.1 Vernehmlassungsverfahren
Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die KdK, 14 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 9 Dachverbände der Wirtschaft sowie 89 interessierte Kreise eingeladen.
Von den Eingeladenen reichten 20 Kantone (keine Stellungnahmen von AI, GR, SZ, UR, ZG, ZH), die KdK, deren Stellungnahme sich LU, NW, OW, GL, SO, SG, TG und NE anschliessen, 7 politische Parteien (CVP, FDP, SP, SVP, CSP, EVP, Grüne), der Schweizerische Städteverband, 7 Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SGV, SAGV, SBV, SGB, KV Schweiz, Travail.Suisse) sowie 17 Vertreter interessierter Kreise (KAI AR, Service des arts et métiers et du travail, TAK UR/OW/NW, VSAA, FER, Hotel&Gastro Union, hotelleriesuisse, ISOLSUISSE, NSV, Schweizerischer Baumeisterverband, suissetec, Unia, VSSM,
VSSU, ZPBK Schreinergewerbe, ZPBK Plattenlegergewerbe, ZPK) eine Stellungnahme ein.
11 Vernehmlassende haben von sich aus, d.h. ohne Einladung eine Stellungnahme eingereicht (AGVS, ASTAG, IHK St. Gallen-Appenzell, Centre patronal, SVV, FMB, ZHAW, TPK SG, KMU-Forum, BVMW, Bauwirtschaft Baden-Württemberg).
2.2 Auswertungsgrundsätze
Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hat sich zur Vorlage im Grundsatz sowie zu den einzelnen der drei vorgeschlagenen Massnahmen (Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit, Sanktionsmöglichkeiten für Arbeitgebende, die Arbeitnehmende in der Schweiz beschäftigen und gegen zwingende Mindestlöhne in NAV verstossen und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen gegen erleichtert allgemeinverbindlich erklärte GAV) geäussert.
Die Auswertung der Vernehmlassung zeigt die grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmer zu einer Verstärkung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sowie die weiteren Forderungen und Vorschläge auf. Weiter erfolgt eine Übersicht über die Vernehmlassungseingaben gesondert nach den drei Themenschwerpunkten der Vorlage. Für Einzelheiten und insbesondere Vorschläge zu Neuformulierungen von Gesetzesbestimmungen, welche zahlreich und vielfältig waren, wird auf die Vernehmlassungsantworten verwiesen, die beim SECO eingesehen werden können.
3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1 Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmer
Die Vernehmlassungsvorlage ist von den Vernehmlassungsteilnehmern eingehend kommentiert worden. Die Vernehmlassungsteilnehmer teilen grundsätzlich die Haltung des Bundesrates, dass die flankierenden Massnahmen gut funktionieren, jedoch gewisse Lücken auf Gesetzesebene geschlossen und Verbesserungen im Vollzug vorgenommen werden müssen, um die Wirksamkeit der Massnahmen zu verbessern. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen werden grundsätzlich als Verbesserung der Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen erachtet. GE, CSP, SBV und VSSU stimmen der Vorlage ohne Anmerkungen zu den einzelnen Massnahmen zu.
Grundsätzlich zustimmend zur Vorlage äusserten sich die KdK, deren Stellungnahme sich die Kantone LU, NW, OW, GL, SO, SG, TG und NE anschliessen (die Kantone OW, NW,
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