Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/72: Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit · 14 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zum Bundesgesetz

über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit

GL, TG haben zusätzlich zur KdK Anmerkungen zu den einzelnen Massnahmen gemacht), die Kantone FR, SO, BL, SH, AR, AG, VD, VS, NE, JU, Schweizerischer Städteverband, SGV, KAI AR, Service des arts et métiers et du travail, TAK UR/OW/NE, VSAA und FER.

Ihre Zustimmung zur Vorlage äusserten auch die Kantone BE und TI, CVP, SP, EVP, Grüne, SGB, Travail.Suisse, Hotel&Gastro Union, ISOLSUISSE, Baumeisterverband, suissetec, Unia, VSSM, ZPBK Schreinergewerbe, ZPBK Plattenlegergewerbe, ZPK, ZHAW und FMB. Sie halten jedoch fest, dass mit der Gesetzesvorlage lediglich einige Lücken bei den flankierenden Massnahmen geschlossen werden und stellen weitergehende Forderungen zur deren Verbesserung. ISOLSUISSE, VSSM, suissetec, ZPBK Schreinergewerbe, ZPBK Plattenlegergewerbe, ZPK und der Schweizerische Baumeisterverband fordern die Zusammenführung der bundesrätlichen Gesetzesvorlage mit der parlamentarischen Initiative Gysin (11.435, Keine Scheinselbstständigkeit und keine Umgehung der flankierenden Massnahmen). Der SAGV verlangt die Aufnahme des Vorschlags der Pa. Iv. Gysin zu Artikel 5 Absatz 1 EntsG.

Grundsätzlich zustimmend, jedoch mit gewissen Vorbehalten bzw. unter Ablehnung einzelner Massnahmen äusserten sich der Kanton BS, FDP, SVP, economiesuisse, SAGV, hotelleriesuisse, KMU-Forum, Centre patronal, AGVS, ASTAG, SVV und BVMW.

Eher ablehnend äussert sich der NSV, der insbesondere lehnt die vorgeschlagene Revision des AVEG ablehnt sowie Bauwirtschaft Baden-Württemberg, die die vorgeschlagenen Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit als nur schwerlich mit dem FZA vereinbar einschätzt.

Im Grundsatz ablehnend äusserte sich die IHK St. Gallen-Appenzell zur Vorlage.

3.2 Wichtigste Vorbehalte der Befürworter

FDP, SAGV sowie economiesuisse und SVV, die sich der Stellungnahme des SAGV anschliessen, hotelleriesuisse, Baumeisterverband und BVMW weisen darauf hin, dass die Bereitschaft zur Schliessung von Lücken in der Gesetzgebung zu den flankierenden Massnahmen nur besteht, wenn das System auf Missbrauchsbekämpfung ausgerichtet bleibt, neue Massnahmen nicht zu einer Überregulierung des Arbeitsmarktes führen und mit dem FZA vereinbar sind. Diese Bedingungen seien mit den vorgeschlagenen Massnahmen grundsätzlich erfüllt. Der Forderung, dass neue Massnahmen FZA-konform umzusetzen sind, schliesst sich die KdK (und die sich der Stellungnahme anschliessenden Kantone LU, NW, OW, GL, SO, SG, TG und NE) an. Die SVP stimmt einzelnen Anpassungen der flankierenden Massnahmen nur zu, wenn damit aktuelle gravierende Probleme angegangen werden, wie dies bei der Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit der Fall sei. Um das Kernproblem, die unsteuerbare Zuwanderung anzugehen, verlangt die SVP Neuverhandlungen des FZA, damit deren negative Folgen nicht mit zusätzlichen Regulierungen eingedämmt werden, die den flexiblen Arbeitsmarkt einschränken.

BS hält fest, dass die Änderungen im EntsG unter enormem politischem und zeitlichem Druck entstanden und die neu eingefügten Kontrollen und Sanktionen teilweise weder von der Systematik noch vom Inhalt her durchdacht worden seien und ersucht darum, damit verbundene offene rechtliche Fragen zu klären und die Vereinbarkeit mit dem FZA nochmals vertieft zu prüfen.

Seitens zahlreicher Kantone bzw. kantonaler Vollzugsstellen (AG, AR, BE, BL, BS, FR, NE, SH, TI, VD, VS, TAK UR/OW/NW), der KdK, deren Stellungnahme sich die Kantone LU, NW, OW, GL, SO, SG, TG und NE anschliessen, dem VSAA sowie dem Schweizerischen Städteverband wird den Ausführungen des Bundesrates im erläuternden Bericht widersprochen, wonach die neuen Massnahmen zu keiner finanziellen Mehrbelastung in Bezug auf den Vollzug führten. Der Bundesrat wird aufgefordert, in seiner Botschaft den Aufwand für die Vollzugsorgane zu beziffern, der durch die neuen Sanktionsmöglichkeiten entstehen wird. Auch die CSP und KV Schweiz erachten es als notwendig, dass der Bund sofort die nötigen Mittel

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