Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/72: Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit · 14 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zum Bundesgesetz

über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit

bringen sowie für Schweizer Arbeitgeber vor, die Arbeitnehmende über das Meldeverfahren beschäftigen.

SH weist auf zwei Lücken in der Gesetzgebung zu den FlaM hin und fordert deren Schliessung: Im AuG fehlten Sanktionsmöglichkeiten für ausländische Dienstleistungsunternehmen, die über 90 Tage hinaus Leistungen in der Schweiz erbringen. Im EntsG sei Artikel 12 Absatz 1 mit einem Buchstaben c zu ergänzen, wonach gebüsst werden kann, wer einer Dienstleistungssperre im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c nicht Folge leistet.

Die Unia erachtet die Einführung einer neuen Bestimmung im AVEG als notwendig, um die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV konkret dahingehend vereinfachen, als das Quorum für kleine Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitenden gestrichen wird.

3.4.2 Vorschläge zur Umsetzung auf Vollzugsebene

Zur Verbesserung des Vollzugs verlangen BE, SP, Grüne, EVP, ZHAW, SGB, Travail.Suisse und Unia, die die Stellungnahme des SGB unterstützt, die Intensivierung der Kontrollen bei Neuanstellungen, die konsequente Umsetzung der flankierenden Massnahmen durch den Erlass von Mindestlöhnen bei der Feststellungen wiederholter Lohnunterbietungen. Weitere Vernehmlassungsteilnehmer fordern schnelle und effizienzsteigernde Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs (KdK, deren Stellungnahme sich die Kantone LU, NW, OW, GL, SO, SG, TG und NE anschliessen, TI, Travail.Suisse, Hotel&Gastro Union). TI weist zusätzlich auf weitere Probleme im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen hin, die gelöst werden müssten und allfällige gesetzliche Anpassungen zur Folge hätten. Es seien dies die Überprüfung, ob der den Arbeitnehmenden geschuldete Lohn bezahlt wurde und der Arbeitnehmende diesen tatsächlich erhalten hat, der Wettbewerbsnachteil für Schweizer Betriebe, weil ausländische Dienstleistungserbringer keine Mehrwertsteuer bezahlten sowie die elektronische Übermittlung der Meldedaten an die Kontrollstellen. Die Grünen verlangen die Intensivierung der Kontrollen in der Temporärbranche. Der SAGV und mit ihm economiesuisse, SVV, Baumeisterverband, hotelleriesuisse und BVMW lehnen die Forderung, allgemein mehr NAV zu erlassen sowie die Forderung nach mehr Kontrollen ab. Auch die KdK, deren Stellungnahme sich die Kantone LU, NW, OW, GL, SO, SG, TG und NE anschliessen, lehnt mehr Kontrollen ab.

Die FDP verlangt vom Bundesrat, die Empfehlungen im Bericht der GPK-N vom 21. Oktober 2011 zur Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkungen zu übernehmen.

Die CVP verlangt die Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen, indem Verfahren präzisiert und Abläufe vereinfacht, eine Definition des Begriffs Missbrauch vorgenommen und geeignete Instrumente entwickelt werden, um Lohnunterbietungen festzustellen. Zusätzlich sollen flächendeckende Kautionen als Lösung für Lohnunterbietungen und Scheinselbstständigkeit eingeführt werden. SAGV, hotelleriesuisse und BVMW sprechen sich explizit gegen die Einführung gesetzlicher Kautionspflichten bzw. finanzielle Belastungen wie Kautionen aus.

Der SGB schlägt vor, dass die Löhne von entsandten Arbeitnehmenden bereits bei der Meldung zu melden sind, um die Kontrolltätigkeit zu erleichtern.

Die KdK, deren Stellungnahme sich die Kantone LU, NW, OW, GL, SG, SO, TG und NE anschliessen, sowie der VSAA verlangen vom Bund, den paritätischen Vollzugsorganen Richtlinien vorzugeben bzw. von allen am Vollzug der flankierenden Massnahmen beteiligten Organen die gleiche Professionalität zu verlangen. KV Schweiz verlangt weitergehende Vollzugsvereinheitlichungen, um dem Vollzugsföderalismus Grenzen zu setzen.

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