Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/103: Verordnungen zum neuen Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG) · 83 Seiten

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Die Kantone setzen heute zur Steuerung des Netzwerks ein Koordinationskomitee ein. Das Komitee besteht aus Vertreterinnen und Vertreter der Auftrag gebenden kantonalen Behörden, der Koordinationsplattform ABC, der Regionallaboratorien, der Nationalen Referenzzentren und der betroffenen Bundesämter. Die Voraussetzungen zum Betrieb des Netzwerks sind in einem Anforderungskatalog vom Koordinationskomitee festgelegt. Es wird in der vorliegenden Verordnung darauf verzichtet, die Steuerung des Netzwerks im Verordnungsrecht festzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt den Kantonen (kantonale Organisationsautonomie).

2.3 3. Titel: Verhütung

2.3.1 1. Kapitel: Verhütungsmassnahmen

Art. 27 Verhütung der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit bei chirurgischen und medizinischen Eingrif-

fen

Die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) ist eine tödlich verlaufende Krankheit des menschlichen Gehirns, die wahrscheinlich durch anormal gefaltete Eiweisse (krankmachende Prionen) verursacht wird. Es gibt drei klassische und eine neue Form der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit:

1. Die sporadische Prion-Erkrankung (sCJK) kann zufällig auftreten. Die Möglichkeit, an sCJK zu erkranken, nimmt mit steigendem Alter (bis etwa 70 Jahre) zu.

2. Bei der genetisch bedingten Prion-Erkrankung (fCJK) ist die Anlage zur Entwicklung fehlerhafter Prionen vererbt. Die Erkrankung kann sich in dieser Form bereits mit 50 Jahren bemerkbar machen.

3. Die iatrogene (d.h. durch medizinische Eingriffe ausgelöste) Prion-Erkrankung (iCJD) ist eine Krankheitsform, die indirekt, z.B. bei einer Operation, von Mensch zu Mensch übertragen wird. Früher wurde sie unter anderem durch Hirnhaut- und Augenhornhauttransplantate, durch Wachstumshormonpräparate oder durch ungenügend sterilisierte neurochirurgische Instrumente ausgelöst.

4. Seit 1995 ist eine vierte Form bekannt, die Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK). Sie wird wahrscheinlich verursacht durch den Verzehr von Fleisch von Rindern, die an Boviner Spongiformer Enzephalopathie (BSE) erkrankt sind. Diese Form der Krankheit kann in jungen Jahren auftreten und könnte auch bei Bluttransfusionen von Mensch zu Mensch übertragen werden.

In der Schweiz überwacht das BAG mit dem Nationalen Referenzzentrum für Prionenerkrankungen und in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Schweizerischen Gesellschaften für Psychiatrie, Neurologie und Neuropathologie die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE, Prionenerkrankungen) wie CJK auch genannt wird. Zwischen 1996 und Juni 2012 sind weltweit 227 gesicherte Fälle der Variante der Creutzfeldt-Jakob’schen Erkrankung (vCJD) bekannt geworden. Verschiedene experimentelle und epidemiologische Arbeiten haben den kausalen Zusammenhang zwischen BSE und vCJD erhärtet. In der Schweiz kam es nie zu einem Fall von vCJD.

Prionen sind besonders resistent gegenüber physikalischen und chemischen Einwirkungen wie Sterilisation mit trockener Hitze bis 300° C und mit feuchter Hitze bei 121° C, Ultraschall, UV-Bestrahlung, ionisierende Bestrahlung, Alkohol, Formaldehyd, Äthylenoxyd usw. Viele Methoden zur Wiederaufbereitung der Instrumente nach chirurgischen und medizinischen Eingriffen sind deshalb ungenügend wirksam gegen Prionen. Der Bundesrat hat deshalb im Jahr 2002 eine Verordnung betreffend die Prävention der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit bei chirurgischen und medizinischen Eingriffen (CJK-Verordnung)10 ausgearbeitet. Der Inhalt der CJK-Verordnung sieht zwei Arten von Massnahmen vor: Einerseits die Regelung der Sterilisationsbedingungen für wiederverwendbare Medizinprodukte, ins-

10 AS 2002 3902