Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/111: Verordnung über die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter · 15 Seiten
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Verordnung über die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter AS 2012
Der Bundesrat beziffert die finanziellen Auswirkungen auf schätzungsweise CHF 50'000.-- pro Jahr. Die Fachkommission bzw. der Ausschuss kann in begründeten Fällen Übersetzungen, Untersuchungen und andere Abklärungen durch externe Sachverständige veranlassen.32 Falls bei einer Beurteilung solche externen Kosten anfallen, könnte der genannte Maximalbetrag im Einzelfall überschritten werden, da etwa pharmakologische Expertisen sehr teuer sind.
32 Art. 11.