Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/129: Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung · 49 Seiten
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sondere in Bezug auf das Nebeneinander von GVO- und herkömmlichen Kulturen und auf die zentrale Frage der Isolationsabstände zwischen Flächen mit GVO- und herkömmlichen Anbau. Dies bezweckte die Erarbeitung und öffentliche Vernehmlassung eines Entwurfs einer Koexistenzverordnung26, die im Oktober 2005 lanciert wurde. Der Verordnungsentwurf legte die Bedingungen in Bezug auf den Anbau gentechnisch veränderten pflanzlichen Vermehrungsmaterials und den Umgang mit daraus gewonnenem Erntegut fest.
Angesichts der Stellungnahmen, die während der öffentlichen Konsultation eingereicht wurden und die eine erneute Prüfung des Entwurfs bei Ablauf des Moratoriums forderten, hat das zuständige Departement beschlossen, die Arbeiten bis zum Abschluss des Nationalen Forschungsprogramms NFP 59 zu sistieren, damit die Projektergebnisse berücksichtigt werden können. Daher wurden die Arbeiten an der Verordnung bis heute aufgeschoben.
1.1.3 Das Forschungsprogramm NFP 59
Das Nationale Forschungsprogramm 5927 «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» wurde am 2. Dezember 2005, also kurz nach Annahme der Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft», lanciert, um weitere Erkenntnisse über den Nutzen und über die potenziellen Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) zu gewinnen. Effektiv mussten einige für die hauptsächlich aus Kleinbetrieben bestehende Schweizer Landwirtschaft besonders wichtige Aspekte geregelt werden, insbesondere die Koexistenz von herkömmlichem Anbau und von GVO-Anbau. Darüber hinaus wurden auch weitere Aspekte im Zusammenhang mit einer Landwirtschaft, die GVP einsetzt, untersucht, um festzustellen, inwiefern die Schweizer Gesellschaft eine Landwirtschaft mit GVP gutheissen würde, ob diese Landwirtschaft rentabler und ökologischer würde, und ob die Konsumenten schliesslich auch einen Nutzen daraus ziehen würden.
Das NFP 59 wurde in vier Module unterteilt, die gemeinsame Forschungsschwerpunkte umfassen:
Pflanzenbiotechnologie und Umwelt
Die Projekte beschäftigten sich mit Fragen zur Krankheitsresistenz von Nutzpflanzen, mit der Bodenökologie, der Biodiversität und dem Genfluss von GVP auf Wildpflanzen, den Auswirkungen auf Nicht-Zielorganismen, der Koexistenz und neuen Anwendungsmöglichkeiten der Pflanzenbiotechnologie.
Politische, soziale und ökonomische Aspekte
In dieser Gruppe befanden sich Projekte, die sich mit Fragen der Koexistenz, dem Verhalten der Konsumenten und anderer Interessenvertreter befassten. Weitere Projekte untersuchten die Rolle der Medien und der Bildung im Meinungsbildungsprozess. Ein Projekt ging den Aspekten im Zusammenhang mit den GVP nach.
Risikobewertung, Risikomanagement und Entscheidungsprozesse
26 Verordnung über Koexistenzmassnahmen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sowie beim Umgang mit daraus gewonnenem Erntegut (Entwurf vom 3. Oktober 2005): http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1292/Vorlage_d.pdf.
27 Nationales Forschungsprogramm 59 (NFP 59): http://www.nfp59.ch/d_portrait_details.cfm