Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/129: Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung · 49 Seiten

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Die Synthesestudien werfen einen kritischen Blick auf den Ablauf des Programms und die Verwaltungsverfahren sowie auf die Beurteilung der Resultate durch die betroffenen Kreise.

Alle Projekte des NFP 59 wurden unter Einhaltung der biologischen Sicherheit und des geltenden Rechts geführt. Bei den Freisetzungsversuchen wurde keine Beeinträchtigung der biologischen Sicherheit festgestellt, auch nicht infolge Vandalenakten. Dies weist darauf hin, dass die Bestimmungen in Bezug auf die biologische Sicherheit nicht angepasst werden müssen. Die geplanten Freisetzungsversuche wurden an zwei Standorten, über mehrere Jahre und mit diversen Kombinationen biologischer Systeme durchgeführt. Dies lässt den Schluss zu, dass auch in einer sehr komplexen Situation die Rahmenbedingungen der geltenden Gesetzgebung ausreichen.

In Bezug auf die Kommunikation und den Informationsaustausch mit der Öffentlichkeit wurde vieles unternommen, sowohl seitens der beteiligten Akteure als auch seitens der Behörden, je nach ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen: Bereitstellung von Dossiers und Entscheidungen für die Öffentlichkeit, Veröffentlichung von Anschauungsmaterial, Tage der offenen Tür an den Forschungsstandorten, Gespräche am runden Tisch, Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse. Auch in diesem Bereich verliefen der Informationsaustausch und die Kommunikation mit der Öffentlichkeit positiv, weil auf die Erwartungen der Öffentlichkeit und der betroffenen Kreise eingegangen wurde.

Für den Bundesrat dienen die Ergebnisse der genannten Projekte hauptsächlich der Umsetzung der Koexistenz. Da die Ergebnisse der juristischen Evaluationen des NFP 59 als aussagekräftig eingestuft wurden, fanden sie bei der Erarbeitung der vorliegenden Regelung (siehe Ziff. 1.2.1.2) Berücksichtigung.

1.1.4 Die Meilensteine für die Koexistenz

Bei der landwirtschaftlichen Produktion von GVO muss eine Reihe von Auflagen erfüllt sein, um unerwünschte Vermischungen mit konventionell oder biologisch produzierten Erzeugnissen zu vermeiden, die Warenflüsse getrennt zu halten, die Information und Dokumentation über den Anbau von GVO sicherzustellen und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten. Von diesen Auflagen gebührt dem gleichzeitigen Anbau von herkömmlichen Sorten und gentechnisch veränderten Pflanzen besondere Aufmerksamkeit, und zwar in Bezug auf die einzuhaltenden Isolationsabstände und die Berücksichtigung der wissenschaftlich begründeten Vorschriften. Die Koexistenz betrifft die Zeitspanne von der landwirtschaftlichen Produktion bis zu den Produkten, die unter das Lebensmittel- und das Futtermittelrecht fallen. So decken die Koexistenzregeln und die Trennung der Warenflüsse die gesamte Produktionskette von der Aussaat bis auf den Teller ab.

Sicherheit der gentechnisch veränderten Anbausorten

Vor der landwirtschaftlichen Produktion müssen die Produkte, die angebaut werden sollen, zugelassen werden. Tatsächlich wird jede gentechnisch veränderte Pflanzensorte, die zum Anbau bestimmt ist, einer Evaluation unterzogen, die – sofern das Produkt den Auflagen der geltenden Gesetzgebung entspricht – zum Schluss kommen muss, dass das Produkt genügend sicher ist, damit die menschliche und die tierische Gesundheit oder die Umwelt, insbesondere die biologische Vielfalt oder deren nachhaltige Nutzung, nicht beeinträchtigt werden. Die Koexistenzmassnah-