Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/129: Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung · 49 Seiten

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Diese Projekte hatten den Auftrag, Risikoindikatoren zur Unterstützung des Entscheidungsprozesses festzulegen und die komplexe Frage der Zuständigkeit für Schäden im Zusammenhang mit den gesetzlich festgelegten Schutzzielen zu klären.

Die Übersichts- und Synthesestudien rundeten das Programm ab. Diese Projekte widmeten sich der Beurteilung vorhandener Forschungsergebnisse ausserhalb und innerhalb des NFP 59.

Das NFP 59 hatte nicht den Anspruch, alle hängigen Fragen zu beantworten, sondern sollte wesentlich zur Debatte um die Schweizer Landwirtschaft beitragen und der Politik als unterstützende Grundlage für Diskussionen in Bezug auf eine allfällige Verlängerung des aktuellen Moratoriums dienen, das im November 2013 ausläuft. Das NFP 59 ist nun abgeschlossen, und die Leitungsgruppe hat den Abschlussbericht am 28. August 2012 vorgestellt.

Ergebnisse des NFP 59

Ein Drittel der Projekte des NFP 59 widmete sich dem Thema biologische Sicherheit oder Biosicherheit, da sich elf der dreissig umgesetzten Projekte mit dem Umgang mit GVP in der Umwelt befassten. Neun dieser Projekte, die als Modell transgenen mehltauresistenten Weizen verwendeten, wurden in einem interdisziplinären Konsortium zusammengefasst. Von 2008 bis 2010 wurden zwei Freisetzungsversuche an zwei unterschiedlichen Standorten durchgeführt: im Reckenholz (ZH) und in Pully (VD). Dank dieser Versuche konnten die Auswirkungen des gentechnisch veränderten Weizens auf Mykorrhizapilze und auf die Mikroorganismen des Bodens (Bodenökologie), auf die Wildgräser und benachbarten Pflanzen (Genfluss) und auf verschiedene Insektenarten (Nicht-Zielorganismen) erforscht werden.

Ein Teil der Ergebnisse aus diesen verschiedenen Studien sowie die Bemerkungen und Vorschläge aus den Schlussfolgerungen und den Syntheseberichten wurden bei der Erarbeitung der neuen Gesetzesbestimmungen berücksichtigt, die in das Schweizer Recht eingefügt wurden. Das Ziel besteht darin, die geltende Gesetzgebung oder ihre Umsetzung zu aktualisieren, und zwar unter Berücksichtigung der neusten wissenschaftlichen Fortschritte.

Die Ergebnisse der Projekte im naturwissenschaftlichen Bereich bieten neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die bei der Bewertung der Risiken von GVP und der Auflagen für den gleichzeitigen Anbau von GVO und herkömmlichen Nutzpflanzen nützlich sind (Risikoanalyse, Sicherungsmassnahmen, Isolationsabstände zwischen GVO- und Nicht-GVO-Kulturen usw.). Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass es sich um empirische Modelle handelt und dass ihr Wert im Rahmen der getesteten biologischen Systeme zu berücksichtigen ist. So haben die Ergebnisse des NFP 59 eine Reihe von technischen Daten geliefert, die eine Optimierung der Anbaubedingungen in einer Koexistenzsituation ermöglicht.

Schliesslich haben Untersuchungen zur Rechtslage zu einer vollständigen Analyse der Gesetzesbestimmungen betreffend die Koexistenz beigetragen, und sie enthalten detaillierte Vorschläge zur Verbesserung der Rechtssicherheit in diesem Bereich (siehe Ziff. 1.2.1.2).

Die Projekte, die sich mit der Notwendigkeit und der Ausgestaltung eines Dialogs mit der Bevölkerung und den Gründen für die Skepsis der Konsumenten befassten, liefern Angaben über die künftigen Bedingungen für den Dialog mit der Bevölkerung.