Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/137: Pa.Iv. 11.431. Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen · 16 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.94516 / 39/2013/2013/00244
heitsantrag aus.25 Als Grund wird insbesondere die Nutzung bereits bestehender Strukturen genannt. Die Schaffung einer besonderen Kommission empfinden diese Vernehmlassungsteilnehmer als unnötig.
– Ausdrücklich abgelehnt oder zumindest mit Skepsis betrachtet wird eine Aufarbeitung durch den Schweizerischen Nationalfonds von LU, SGB, RAVIA, Fremdplatziert und netzwerk-verdingt.
In inhaltlicher Hinsicht gibt es nur vereinzelt Änderungs- resp. Präzisierungswünsche:
– In einigen Stellungnahmen wird die Verwendung des Begriffs: „historische Aufarbeitung“ kritisiert. Dieser sei zu wenig treffend bzw. umfassend. Es gehe nicht nur um eine historische Erforschung des Themas, sondern vielmehr um eine umfassende Aufarbeitung mit interdisziplinärem Ansatz. Empfohlen wird deshalb die Verwendung der Begriffe „wissenschaftliche Erforschung“ (BL, TG und ADK) oder „wissenschaftliche Aufarbeitung“ (NW).
– TG und ADK sprechen sich dafür aus, von weiteren besonderen Regeln auf Bundesstufe für die Aufarbeitung abzusehen (insbesondere von Privilegierungen einzelner Forscher bzw. Forschergruppen).
– Der Städteverband schlägt vor, im Rahmen der historischen Aufarbeitung auch die Rolle der beteiligten Vormunde und Beistände zu untersuchen.
– Die EKF wünscht, dass bei der historischen Aufarbeitung ein besonderes Augenmerk auf die spezielle Situation administrativ versorgter Frauen gerichtet werde.
– Geraubte Kindheit empfiehlt, dass der Vermittlung der Forschungsresultate im Gesetz ein grösseres Gewicht eingeräumt werde. Die Forschungsresultate müssten zugänglich und anhaltend vermittelt werden, damit in der breiten Öffentlichkeit die gewünschte Diskussion und Reflexion ausgelöst werde. Um dieses Ziel zu erreichen, sei von Anfang an ein Teil des Budgets für die Vermittlung der Resultate zu reservieren.
– Integras regt eine Ausweitung der historischen Aufarbeitung auf Fremdplatzierungen und alle fürsorgerischen Zwangsmassnahmen an und möchte die unabhängige, interdisziplinäre Expertengruppe auch mit der Vermittlung der Ergebnisse der Aufarbeitung betrauen, damit diese besser ins kollektive Bewusstsein rücken. Auch sollen unter Berücksichtigung des zeitlichen Kontextes die Personendaten von Verantwortlichen (Politik, Behörden, Anstaltsleitung, Mitarbeitende, etc.) namentlich genannt werden können.
Zu Absatz 2:
Hierzu gibt es nur vereinzelte Kommentare. BE wünscht in Absatz 2 einen ausdrücklichen Hinweis, wonach die kantonale und eidgenössische Datenschutzgesetzgebung vorbehalten sei. LU und die EFK begrüssen die Veröffentlichung der Ergebnisse und Schlussfolgerungen der historischen Aufarbeitung. Für den SGB ist eine möglichst breite und niederschwellige Verbreitung der erarbeiteten Erkenntnisse wichtig.
25 BE, GL, NW, OW, SZ, TG, TI, VD, ZG, FDP, SVP, ADK, Gemeindeverband und SODK