Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/137: Pa.Iv. 11.431. Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen · 16 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.94516 / 39/2013/2013/00244
I. Einleitung
Bis im Jahr 1981 wurden in der Schweiz insbesondere Jugendliche nahe des Erwachsenenalters aufgrund von „Arbeitsscheue“, „lasterhaftem Lebenswandel“, „Liederlichkeit“ und ähnlichem in für sie oftmals ungeeignete Institutionen wie Strafanstalten eingewiesen. Da in der Regel Verwaltungsbehörden für die Einweisungen zuständig waren, wird von „administrativen Versorgungen“ gesprochen. Die vor Inkraftsetzung der Bestimmungen zur fürsorgerischen Freiheitsentziehung im Jahr 1981 geltenden gesetzlichen Grundlagen entsprachen den heutigen Standards teilweise bei Weitem nicht. So war den Betroffenen der Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung in vielen Fällen verwehrt. Auch der Vollzug vieler administrativer Versorgungen muss als problematisch bezeichnet werden. So wurde eine grosse Anzahl betroffener Personen etwa in Strafanstalten untergebracht, obwohl keine strafrechtliche Verurteilung vorlag. Zudem wird vielfach von Missbrauch der Kompetenzen seitens der Behörden sowie deren Überforderung berichtet. Die damalige Rechtslage und Praxis führte aus heutiger Sicht dazu, dass den betroffenen Personen teils massives Unrecht widerfuhr.
Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative Rechsteiner betreffend die Rehabilitierung administrativ versorgter Personen (11.431) hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) einen Vorentwurf1 zu einem Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen und einen erläuternden Bericht2 ausgearbeitet.
Die Vorlage bezweckt, das an administrativ Versorgten begangene Unrecht anzuerkennen und einen Beitrag zur moralischen Wiedergutmachung zu leisten.
Am 12. November 2012 hatte die RK-N die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien sowie interessierte Verbände und Organisationen bis zum 22. Februar 2013 zur Vernehmlassung eingeladen. Von den 59 zur Stellungnahme eingeladenen Adressaten sind 43 Antworten eingegangen, worunter zwei ausdrückliche Verzichte auf eine inhaltliche Vernehmlassung. Sechs weitere Vernehmlassungsteilnehmer haben aus eigenem Antrieb die Möglichkeit wahrgenommen, sich am Vernehmlassungsverfahren zu beteiligen. Total sind 49 Stellungnahmen3 eingegangen.
II. Übersicht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
a) Generelle Einschätzung
In der Vernehmlassung ist grundsätzlich4 unbestritten geblieben, dass an an administrativ versorgten Menschen Unrecht begangen worden ist und dass versucht werden soll, einen Beitrag zur moralischen Wiedergutmachung zu leisten. Eine Mehrheit von 34 Vernehmlassungsteilnehmern unterstützt auch den Erlass eines entsprechenden Bundesgesetzes5; ent-
1 http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/11-431/Documents/entwurf-rk-n-11- 431-2012-10-11-d.pdf 2 http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/11-431/Documents/bericht-rk-n-11- 431-2012-10-11-d.pdf 3 Es haben 25 Kantone (Ausnahme: GE), die SODK, 6 politische Parteien (SVP, SP, CVP, FDP, Grüne, EVP), der Städteverband, der Gemeindeverband, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der SBV, der SGB, 2 eidgenössische Kommissionen (EKF, EKKJ), 9 interessierte Organisationen und Institutionen sowie eine Privatperson geantwortet 4 Mit Ausnahme des Centre Patronal 5 AG, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU,.OW, NW, UR, SG, SO, VD,, VS, ZG, SODK, CVP, EVP, FDP, Grüne,SP, Gemeindeverband, Städteverband, Bauernverband, SGB, EKKJ, EKF, Ravia, Integras, Geraubte Kindheit, Fremdplaziert, netzwerk-verdingt, UniGE