Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/139: Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht (Änderung der Bundesverfassung und des Bundesgesetzes über die politischen Rechte) · 50 Seiten
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Vereinbarkeit einer Volksinitiative mit
dem Völkerrecht (mit der DV)
3.1.3 Andere Auswirkungen
Die Einführung der materiellen Vorprüfung kann allenfalls die Dauer der Vorbereitungsphase vor der Lancierung einer Initiative verlängern. Die materielle Vorprüfung hat hingegen keinen Einfluss auf die 18-monatige Frist für die Unterschriftensammlung, die nach Abschluss der Vorprüfung beginnt. Sie hat ebenfalls keinen Einfluss auf die gesetzlichen Fristen zur Behandlung der Volksinitiative durch den Bundesrat (Art. 97 Abs. 1 Bst. a ParlG) und die Bundesversammlung (Art. 100 ParlG).
3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Vorlage hat ferner keine Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden, auf die Volkswirtschaft, die Gesellschaft oder die Umwelt.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates
4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist in der Botschaft vom 25. Januar 2012115 zur Legislaturplanung 2011–2015 und im Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012116 über die Legislaturplanung 2011–2015 angekündigt.
4.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates
Es gibt keinen Berührungspunkt zu einer nationalen Strategie des Bundesrats.
115 BBl 2012 481, hier 542 f. und 608.
116 BBl 2012 7155, hier 7157.