Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/139: Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Völkerrecht und Landesrecht (Änderung der Bundesverfassung und des Bundesgesetzes über die politischen Rechte) · 50 Seiten
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3.1.2 Personelle Auswirkungen
Wird die Vorlage A (materielle Vorprüfung von Volksinitiativen) angenommen, so wird dies zu zusätzlichen Aufgaben für die Verwaltung führen, insbesondere für das BJ und die DV sowie für die Bundeskanzlei. Das BJ und die DV werden gemeinsam eine rechtliche Stellungnahme zur Vereinbarkeit der Initiative mit den zwingenden und den nicht zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts verfassen. Analog zur formellen Vorprüfung durch die Bundeskanzlei muss diese Prüfung bei jeder Initiative vorgenommen werden, unabhängig davon, ob sie in der Folge zurückgezogen wird oder nicht die nötige Anzahl Unterschriften erreicht. Von den rund zwanzig Initiativen, die durchschnittlich pro Jahr lanciert werden, werden hinsichtlich der materiellen Prüfung durch das BJ und die DV nicht alle mit demselben Aufwand verbunden sein. Einige Initiativen werden keinen Bezug zum Völkerrecht aufweisen und mit diesem somit problemlos vereinbar sein. Andere Initiativen stellen womöglich komplexe Probleme aus Sicht der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht, die zunächst eingegrenzt und untersucht werden müssen, bevor die Frage der Vereinbarkeit mit den zwingenden und den nicht zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts beantwortet werden kann. Die Einführung der materiellen Vorprüfung wird auch in der Bundeskanzlei zu Mehrarbeit führen. Diese wird nebst ihren bestehenden Aufgaben in Zusammenhang mit der formellen Prüfung der Initiative die Koordination zwischen dem BJ und der DV sowie dem Initiativkomitee wahrnehmen müssen und eventuelle Änderungen am Wortlaut der Initiative durch das Initiativkomitee aufgrund der Hinweise des BJ und der DV sprachlich überprüfen und übersetzen müssen. Ausserdem wird die Prüfung der Unterschriftenlisten zum Zeitpunkt der Unterschriftenzählung etwas mehr Zeit brauchen, da überprüft werden muss, ob der zusätzliche obligatorische Vermerk aufgedruckt wurde.
Die Annahme der Vorlage B (Erweiterung der Ungültigkeitsgründe) wird zu einem geringfügigen Anstieg der Aufgaben der Verwaltung führen: Die Botschaften des Bundesrates zu den Volksinitiativen müssen inskünftig ein Kapitel zur Beachtung der grundrechtlichen Kerngehalte umfassen.
Aufgrund dieser Überlegungen ist von einem Bedarf von drei zusätzlichen Vollzeitstellen (300 %) auszugehen, die auf die Bundeskanzlei (1,5 Stellen) sowie das BJ und die DV (je 0,75 Stellen) zu verteilen sind.
Auch die Annahme der Vorlage C wird insbesondere für das BJ und die DV, welche die materielle Vorprüfung auf die Beachtung der grundrechtlichen Kerngehalte werden ausdehnen müssen, zu gewissem Mehraufwand führen.
Kosten
Departement Aufgaben im Detail Anzahl Stellen
Bundeskanzlei Koordination, Übersetzung und Kon- 1,5
trollen in Zusammenhang mit der
materiellen Vorprüfung
EDA Verfassen der Stellungnahme zur 0,75
Vereinbarkeit einer Volksinitiative mit
dem Völkerrecht (mit dem BJ)
EJPD Verfassen der Stellungnahme zur 0,75