Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/140: Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes (OBG) · 20 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.135324 / 250.1/2011/00573

3. Beschlagnahme und Einziehung

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende wollen Bestimmungen zur Beschlagnahme bzw.

Einziehung einführen.126 U. Arbenz erachtet es als sinnvoll, die Durchführung der Verwertung und die Vernichtung von Asservaten den Kantonen zu überlassen, auch bei vom Bund

eingezogenen Gegenständen. Die Kantone seien hierfür eingerichtet.

4. Verwendung der Erträge aus Ordnungsbussen und Verwertung von Gegenständen

Das Mitglied Kantonspolizei Basel-Landschaft des ACVS fragt sich, wem Aufwand und Ertrag zugeschrieben würden, falls die Bussenerhebung an Gemeinden oder private

Unternehmen delegiert würde. Wenige Vernehmlassungsteilnehmende schlagen vor, dass die zuständigen Behörden die Erträge aus den Ordnungsbussen an den Bund abliefern sollten.127

5. Beweismittel

Das Mitglied Kantonspolizei Bern des ACVS und BE wünschen sich, dass sie erst im ordentlichen Strafverfahren Beweismittel beibringen müssen.

126 ACVS: Das Mitglied Kantonspolizei Neuenburg; U. Arbenz, EDKF, FDP, SG, SGV.

127 U. Arbenz. BLS und SBB verlangen dies für Widerhandlungen gegen das BGST, das EBG und das PBG.