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Vernehmlassung 2012/154: Dringliche Asylgesetzrevision: Anhörung zur Umsetzung · 13 Seiten

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Art. 40 Beteiligung an den Haftkosten

Das BFM schliesst mit den Justiz- und Sicherheitsbehörden des Standortkantons eine Verwaltungsvereinbarung ab über den Vollzug der Haft nach den Artikeln 73 und 75 bis 78 AuG für Personen, welche sich in einem Zentrum des Bundes aufhalten. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Betrag, welcher der Standortkanton einem Drittkanton bei der Nutzung der Haftplätze verrechnet.

x. Kapitel: Schlussbestimmungen

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Ueli Maurer

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova