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Vernehmlassung 2012/154: Dringliche Asylgesetzrevision: Anhörung zur Umsetzung · 13 Seiten

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weil weitere Abklärungen nach Artikel 41 AsylG erforderlich sind oder weil das BFM eine Priorisierung der Gesuchsbehandlung beschlossen hat, erfolgt nach der Anhörung die Zuteilung in das Asylverfahren ausserhalb der Testphasen und die Verteilung auf die Kantone nach Artikel 14.

Art. 18 Dublin-Verfahren

1Zusätzlich zu den Verfahrensschritten gemäss Artikel 15 Absätzen 2 und 4 wird anlässlich der Befragung nach Artikel 15 Absatz 3 das rechtliche Gehör zur Rückkehr in einen Dublin-Staat gewährt, wenn von dessen Zuständigkeit für das Asylverfahren ausgegangen werden kann.

2Es findet keine Anhörung statt; das beschleunigte Verfahren richtet sich nach Artikel 16 Absatz 2 Buchstaben d – h.

Art. 19 Vertretung der Hilfswerke während der Testphasen

(Art. 29 Absatz 3 AsylG, Artikel 30 AsylG und Art. 94 AsylG)

In den Testphasen kommen die Bestimmungen über die Hilfswerksvertretung nach den Artikeln 29 und 30 AsylG nicht zur Anwendung.

Art. 20 Erstinstanzliche Verfahrensfristen

(Art. 37 Abs. 1 und 2 AsylG)

1Entscheide im beschleunigten Verfahren sind grundsätzlich innerhalb von acht bis zehn Arbeitstagen nach Ablauf der Vorbereitungsphase zu treffen und zu eröffnen (Artikel 16).

2Nichteintretensentscheide im Dublin-Verfahren sind innerhalb von höchstens drei Arbeitstagen zu treffen und zu eröffnen, nachdem der zuständige Dublin-Staat dem Ersuchen um Überstellung nach den Artikeln 19 und 20 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zugestimmt hat.

3. Abschnitt: Rechtsberatung und Rechtsvertretung im beschleunigten Verfah-

ren

Art. 21 Grundsatz

1Der Bund gewährleistet asylsuchenden Personen, deren Gesuch in einem Zentrum des Bundes behandelt wird, unentgeltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung.

2Das BFM beauftragt einen Leistungserbringer mit der Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 1.

Art. 22 Rechtsberatung

1Während des Aufenthalts im Zentrum des Bundes haben Asylsuchende freien Zugang zur Rechtsberatung bezüglich ihres Asylverfahrens.