Vorlage
Vernehmlassung 2012/154: Dringliche Asylgesetzrevision: Anhörung zur Umsetzung · 13 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 8Fedlex · Vorlage
b) Teilnahme an der Erstbefragung und an der Anhörung;
c) Stellungnahme zum Entwurf eines ablehnenden Asylentscheides;
d) Wahrnehmung der Rechtsvertretung im Beschwerdeverfahren, insbesondere das Verfassen einer Beschwerdeschrift.
2Bei einer Zuteilung in das Verfahren ausserhalb der Testphasen (Art. 16 Abs. 2 Bst. d und Art. 17) werden die Information und Beratung der Asylsuchenden, die die Teilnahme an der Erstbefragung und an der Anhörung im Zentrum des Bundes abgegolten.
3In der Pauschale enthalten sind Beiträge an die Verwaltungskosten des Leistungserbringers, insbesondere für eine unabhängige Übersetzung und für die Organisation der Rechtsberatung und Rechtsvertretung.
4In der Leistungsvereinbarung werden die Höhe der pauschalen Entschädigung und die Voraussetzungen für deren Ausrichtung festgelegt. Die Pauschalen berücksichtigen eine Entschädigung aufgrund von kostengünstigen Lösungen für die Rechtsberatung sowie für die Rechtsvertretung.
4. Abschnitt: Stellung während des Asylverfahrens
Art. 27 Bewilligung zur Erwerbstätigkeit
(Art. 43 Abs. 1 AsylG)
Während des Aufenthaltes im Zentrum des Bundes dürfen Asylsuchende keine Erwerbstätigkeit ausüben. Vorbehalten bleibt die Teilnahme an einem Beschäftigungsprogramm.