Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/156: 03.445 Pa.Iv. Öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium · 14 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Die parlamentarische Initiative wurde am 20. Juni 2003 von Nationalrat Ruedi Lustenberger eingereicht. Sie fordert eine Anpassung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1), damit die Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung durch einen Anbieter oder eine Anbieterin bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen positiv gewichtet wird.
Im Mai 2004 beantragte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) mit 15 zu 5 Stimmen bei zwei Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Der Nationalrat folgte diesem Antrag im März 2005 mit 126 zu 49 Stimmen. Im April 2005 beschloss die WAK-N mit 12 zu 12 Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten, mit der Ausarbeitung einer Vorlage abzuwarten, bis der Bundesrat eine Botschaft über eine Revision des BöB vorlegt. Da die Revision des BöB noch hängig war, verlängerte der Nationalrat in den Jahren 2007 und 2009 und letzlich in der Frühjahrsession 2011 die Frist zur Ausarbeitung einer Vorlage um jeweils zwei Jahre.
An ihren Sitzungen vom 17. Januar und 5. Juli 2011 liess sich die WAK-N von der Verwaltung u.a. darüber informieren, dass das Projekt einer Totalreform des BöB nach der durchgeführten Vernehmlassung erst nach der Revision des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement, GPA, SR 0.632.231.422) weiterverfolgt werde und dass das Anliegen der parlamentarischen Initiative 03.445 inzwischen auf Verordnungsstufe umgesetzt worden sei, soweit die aktuelle Gesetzesgrundlage dies erlaube (siehe unten Kapitel 2.1.3.2.). Die WAK-N begrüsste die Ergänzung der Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB, SR 172.056.11) um Abs. 3 von Art. 27. Dieser sieht vor, dass bei gleichwertigen Angeboten schweizerischer Anbieter oder Anbieterinnen berücksichtigt wird, inwieweit diese Ausbildungsplätze anbieten. Eine Mehrheit betrachtete diese neue Bestimmung aber lediglich als Etappenziel. Mit 19 zu 4 Stimmen wurde entschieden, die Arbeiten weiterzuführen und eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, die das Ziel der Initiative vollkommen umsetzt. Sie beauftragte die Verwaltung, einen Vorentwurf mit erläuterndem Bericht auszuarbeiten.
An ihrer Sitzung vom 12./13. November 2012 hat die WAK-N einen entsprechenden Vorentwurf geprüft und mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung genehmigt. Da zudem die Eröffnung eines Vernehmlassungsverfahren beschlossen wurde, beantragt die Kommission eine abermalige Verlängerung der Frist zur Erarbeitung eines Entwurfs. Der Nationalrat wird in der Wintersession über die Fristverlängerung entscheiden.