Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/156: 03.445 Pa.Iv. Öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium · 14 Seiten

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Die europäische Gesetzgebung und Rechtsprechung anerkennt derzeit nur soziale Kriterien, die einen materiellen Bezug zum Beschaffungsgegenstand haben. Soziale Kriterien, die diesen Bezug nicht herstellen, können aber als "zusätzliche Vergabekriterien" bei gleichwertigen Angeboten (nach der Bewertung aufgrund der gewichteten Zuschlagskriterien) zur Ausübung des Ermessens herangezogen oder als Vertragsklauseln eingefügt werden (Ausführungsphase). Die Frage, ob eine Vertragsklausel mit Bezug auf die Ausbildung von Lehrlingen diskriminierend wirkt, ist noch offen. Die Verwendung solcher zusätzlicher Vergabekriterien bedarf weiterer Klärung durch die Rechtsprechung (zum Ganzen siehe Erwägungen 1, 46 und Art. 26 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114 und Erwägung 38 und Art. 1 der Sektorenrichtlinie 2004/17/EG für Aufträge von Auftraggebern aus dem Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste, ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1 sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes CJCE, 17. September 2002, Concordia Bus Finland, Rechtssache C-513/99 , I-7213 und CJCE, 4. Dezember 2003, EVN und Wienstrom, Rechtssache C-448/01, I-14527, S. 38-40 des vorgenannten Dokuments).

2.3 Die Situation auf dem Lehrstellenmarkt

Zahlen des zweimal jährlich erhobenen Lehrstellenbarometers des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) zeigen, dass in der beruflichen Grundbildung in den letzten Jahren leicht positive Tendenzen zu vermerken sind. Seit 2004 interessieren sich stets zwischen 55-60 Prozent aller Jugendlichen, die vor der Ausbildungswahl stehen, für eine Lehrstelle. Davon gelingt es den meisten auch, sich einen Ausbildungsplatz zu sichern. Konkret verringerte sich beispielsweise die „Warteschlange“ ohne Zusage – Jugendliche, die für das nächste Jahr eine Lehrstelle suchen und keine Zusage haben – von 16-17 Prozent in den Jahren 2003 bis 2007 auf 10 Prozent im Jahr 2012. In absoluten Zahlen entspricht dies einer Reduktion von rund 20‘000 auf 15‘500 Jugendliche. Zudem haben gemäss der August-Erhebung des Lehrstellenbarometers 2012 rund 77 Prozent der Jugendlichen, die im April Interesse an einer beruflichen Grundbildung hatten, eine solche im August begonnen. Dieser Anteil ist gegenüber den Vorjahren leicht gestiegen.

Der Grund dafür, weshalb nicht all Jugendliche eine Lehrstelle finden, ist weniger die mangelnde Verfügbarkeit von Ausbildungsplätzen als die Inkompatibilität von Angebot und Nachfrage in geographischer Hinsicht und in punkto Interessen und Fähigkeiten der Lernenden. So zeigt sich in den letzten Jahren insgesamt eher ein Überangebot an Ausbildungsplätzen. Seit 2003 können in der Regel rund 5-10 Prozent aller angebotenen Lehrstellen nicht besetzt werden. Dabei lassen sich aber auch grosse Unterschiede zwischen verschiedenen Branchen feststellen. Während es insbesondere im Dienstleistungssektor, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Verkauf mehr interessierte Jugendliche als Lehrstellen gibt, überwiegt das Angebot in den technischen Berufen und im Bereich „Architektur und Baugewerbe“ die Nachfrage deutlich.

Im Allgemeinen hat sich die Lage auf dem Lehrstellenmarkt seit Einreichung der parlamentarischen Initiative 03.445 im Jahr 2003 also verbessert. Dies ist auch auf