Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/156: 03.445 Pa.Iv. Öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium · 14 Seiten

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diverse staatliche Massnahmen auf Bundes- und kantonaler Ebene zurückzuführen. Beispiele sind die intensivierte Berufsinformation und -beratung, der Einsatz von Lehrstellenförderinnen und -förderern, die Bereitstellung von staatlichen Übergangslösungen (vor allem Brückenangeboten) und Mentoringprogrammen oder der Aufbau von Lehrbetriebsverbünden.

2.4 Anträge der Kommission

2.4.1 Antrag der Mehrheit

Die Mehrheit der Kommission schlägt vor, die Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung in den Katalog der Zuschlagskriterien von Art. 21 Abs. 1 des BöB aufzunehmen. Dieser Vorentwurf geht weiter als die geltende Regelung auf Verordnungsebene, wonach nur bei gleichwertigen Angeboten schweizerischer Anbieter oder Anbieterinnen berücksichtigt wird, inwieweit diese Ausbildungsplätze anbieten. Mit dem Vorentwurf wird dagegen die Möglichkeit eingeräumt, die Ausbildung von Lehrlingen generell als Zuschlagskriterium zu verwenden. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll sie somit nicht erst in einem zweiten Schritt, sondern auf der gleichen Stufe wie alle anderen Zuschlagskriterien berücksichtigt werden und sowohl für Schweizer als auch ausländische Anbietende gelten. Im Vergleich zur revidierten VöB ist die Vorlage jedoch in dem Sinne eingeschränkter, als dass sie konkret auf die berufliche Grundbildung und nicht Lernende im Allgemeinen ausgerichtet ist.

Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass im Gegensatz zu 2003 heute kein akuter Lehrstellenmangel mehr besteht. Sie begründet ihre positive Haltung zum Gesetzesvorentwurf deshalb nicht unbedingt mit der Notwendigkeit, neue Lehrstellen zu schaffen, sondern mit einem grundsätzlichen Bekenntnis zum dualen Bildungssystem der Schweiz. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Berufsbildung nach Schweizer Vorbild ein Erfolgsmodell ist, welches es zu unterstützen und auch international zu fördern gilt. Mitunter sei es der Lehrlingsausbildung zu verdanken, dass die Schweiz im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine sehr tiefe Arbeitslosigkeit aufweist, gerade unter Jugendlichen. Allerdings stellt die Mehrheit der Kommission fest, dass der Stellenwert der Berufslehre im Gegensatz zum tertiären Bildungsweg in jüngster Zeit abnimmt. Aus diesem Grund erachtet sie es als wichtig, Massnahmen zur Stärkung des dualen Bildungssystems zu ergreifen und damit ein Zeichen zu setzen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen einerseits Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen honoriert werden, die sich bereits in der Berufsbildung engagieren. Andererseits sollen Anreize geschaffen werden, um die Bereitstellung neuer Ausbildungsplätze in der Privatwirtschaft zu begünstigen.

Das Problem der Unvereinbarkeit der vorgeschlagenen Massnahme mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz, namentlich dem GPA, bzw. die Gefahr der Diskriminierung von Anbieterinnen und Anbietern aus jenen Ländern, die kein duales Bildungssystem aufweisen, hält die Mehrheit der Kommission aus verschiedenen Gründen für gering: So geht die Mehrheit der Kommission davon aus, dass der überwiegende Anteil der öffentlichen Aufträge nicht den Staatsvertragsbereich betrifft. In diesen Fällen gilt das Gleichbehandlungsgebot gemäss GPA nicht, und es sind in der Regel nur Schweizer Unternehmen beteiligt.