Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/3: Revision der Verordnungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse sowie mit Eisenbahnen und Seilbahnen - Einführung des Konformitätsbewertungssystems für Gefahrgutumschliessungen · 13 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 511.3/2012-01-20/297

wertungen7 (MRA) als Bestandteil des Pakets der sieben Abkommen der Bilateralen I in Kraft. In Kapitel 6 dieses Abkommens werden für Druckgeräte die Verfahren von anerkannten Konformitätsbewertungstellen, deren Berichte, Bescheinigungen, Zulassungen und Konformitätskennzeichen sowie die Konformitätserklärungen von Herstellern, mit denen die Übereinstimmung mit den Anforderungen der anderen Vertragsparteien in den einschlägigen Bereichen bescheinigt wird, von der Schweiz und der EU gegenseitig anerkannt.

Am 31. Oktober 2007 hat der Bundesrat entschieden, die TPED zu übernehmen. Zwei parlamentarische Vorstösse (Giezendanner 05.3388, Theiler 06.3470) verlangen, dass auch bei Umschliessungen für andere gefährliche Güter die Durchführung der Prüfungen durch private Unternehmen ermöglicht wird. Mit seinem Beschluss zur Übernahme der TPED und seiner Zustimmung zu den Vorstössen hat der Bundesrat dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Auftrag erteilt das System der Konformitätsbewertung im Bereich der Gefahrgutumschliessungen einzuführen und das nationale Vorschriftenwerk entsprechend anzupassen.

2 Anpassungen des CH-Rechts

Mit der Übernahme der TPED in das schweizerische Vorschriftenwerk muss das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung von ortsbeweglichen Druckgeräten geregelt werden. Vergleichbare Bestimmungen müssen für die anderen Gefahrgutumschliessungen festgelegt werden, um den unter Kap. 1 erwähnten parlamentarischen Vorstössen entsprechen zu können.

Mit einer neuen Verordnung über das Inverkehrbringen von Gefahrgutumschliessungen und die Marküberwachung (GGUV) werden die Vorschriften zum Inverkehrbringen, der damit verbundenen Konformitätsbewertung, Neubewertung der Konformität einschliesslich wiederkehrender Prüfungen, Zwischenprüfungen und ausserordentlicher Prüfungen sowie der Marktüberwachung von ortsbeweglichen Druckgeräten und anderen Gefahrgutumschliessungen festgelegt.

Folgende bestehende Erlasse wurden an die Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung angepasst:

 Die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn und mit Seilbahnen (RSD),

 Die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR).