Vorlage Protokoll

Vernehmlassung 2012/48: Genehmigung des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile und dessen Umsetzung (BG über den Natur- und Heimatschutz) · 24 Seiten

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Protokoll von Nagoya

Anlage

Finanzielle und nicht finanzielle Vorteile

(1) Zu den finanziellen Vorteilen können unter anderem folgende gehören:

a) Zugangsgebühr(en) je gesammelte oder auf andere Weise erlangte Probe;

b) Vorauszahlungen;

c) Meilensteinzahlungen;

d) Entrichtung von Lizenzgebühren;

e) Lizenzgebühren im Fall einer Vermarktung;

f) an Treuhandfonds, welche die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der bio-

logischen Vielfalt fördern, zu zahlende Sondergebühren;

g) Gehälter und Vorzugsbedingungen, sofern einvernehmlich festgelegt;

h) Forschungsmittel;

i) Gemeinschaftsunternehmen;

j) gemeinschaftliche Inhaberschaft an einschlägigen Rechten des geistigen

Eigentums.

(2) Zu den nicht finanziellen Vorteilen können unter anderem folgende gehören:

a) Teilhabe an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen;

b) Zusammenarbeit und Kooperation bei sowie Mitwirkung an wissenschaftli-

chen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen, insbesondere biotechnologischen Forschungstätigkeiten, soweit möglich in der Vertragspartei, welche die genetischen Ressourcen zur Verfügung stellt;

c) Beteiligung an der Entwicklung von Produkten;

d) Zusammenarbeit und Kooperation bei sowie Mitwirkung an Aufklärung und

Schulungen;

e) Gewährung des Zugangs zu Ex-situ-Einrichtungen genetischer Ressourcen

und zu Datenbanken;

f) Weitergabe von Kenntnissen und Technologie an den Bereitsteller der gene-

tischen Ressourcen unter ausgewogenen und möglichst günstigen Bedingungen, darunter im Einvernehmen auch zu Konzessions- oder Vorzugsbedingungen, insbesondere von Kenntnissen und Technologie, die genetische Ressourcen nutzen, einschliesslich Biotechnologie, oder die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt von Belang sind;

g) Stärkung der Kapazitäten für die Weitergabe von Technologie;

h) Aufbau institutioneller Kapazitäten;

i) personelle und materielle Ressourcen zur Stärkung der Kapazitäten für die

Verwaltung und Durchsetzung der Zugangsvorschriften;