Vorlage Protokoll
Vernehmlassung 2012/48: Genehmigung des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile und dessen Umsetzung (BG über den Natur- und Heimatschutz) · 24 Seiten
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Protokoll von Nagoya
(2) Im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht ergreift jede Vertragspartei, soweit angebracht, Massnahmen mit dem Ziel sicherzustellen, dass für den Zugang zu genetischen Ressourcen die auf Kenntnis der Sachlage gegründete vorherige Zustimmung oder Billigung und Beteiligung der indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften erlangt wird, sofern diese das bestehende Recht haben, den Zugang zu diesen Ressourcen zu gewähren.
(3) Im Einklang mit Absatz 1 ergreift jede Vertragspartei, die eine auf Kenntnis der Sachlage gegründete vorherige Zustimmung verlangt, die erforderlichen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- oder politischen Massnahmen, wie jeweils angebracht, um
a) für Rechtssicherheit, Klarheit und Transparenz ihrer innerstaatlichen Gesetze oder sonstigen Vorschriften über den Zugang und die Aufteilung der Vorteile zu sorgen;
b) für ausgewogene und nicht willkürliche Regeln und Verfahren für den Zugang zu genetischen Ressourcen zu sorgen;
c) Informationen darüber, wie eine auf Kenntnis der Sachlage gegründete vorherige Zustimmung zu beantragen ist, zur Verfügung zu stellen;
d) kostenwirksam und innerhalb eines angemessenen Zeitraums für eine klare und transparente schriftliche Entscheidung einer zuständigen nationalen Behörde zu sorgen;
e) zum Zeitpunkt des Zugangs für die Ausstellung einer Genehmigung oder eines gleichwertigen Dokuments als Nachweis für die Entscheidung, eine auf Kenntnis der Sachlage gegründete vorherige Zustimmung zu erteilen, und als Nachweis für die Vereinbarung einvernehmlich festgelegter Bedingungen zu sorgen und die Informationsstelle für den Zugang und die Aufteilung der Vorteile entsprechend in Kenntnis zu setzen;
f) für den Zugang zu genetischen Ressourcen, vorbehaltlich der innerstaatlichen Rechtsvorschriften, gegebenenfalls Kriterien und/oder Verfahren für die Erlangung der auf Kenntnis der Sachlage gegründeten vorherigen Zustimmung oder Billigung und Beteiligung indigener und ortsansässiger Gemeinschaften festzulegen und
g) klare Regeln und Verfahren, wie einvernehmlich festgelegte Bedingungen verlangt und vereinbart werden, einzuführen. Diese Bedingungen werden schriftlich abgefasst und können unter anderem Folgendes umfassen:
i) eine Streitbeilegungsklausel;
ii) Bedingungen für die Aufteilung der Vorteile, unter anderem auch im Hinblick auf Rechte des geistigen Eigentums;
iii) gegebenenfalls Bedingungen für die spätere Nutzung durch Dritte und
vi) gegebenenfalls Bedingungen für Änderungen der Absicht.
Art. 7 Zugang zu sich auf genetische Ressourcen beziehendem
traditionellem Wissen
Im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht ergreift jede Vertragspartei, soweit angebracht, Massnahmen mit dem Ziel sicherzustellen, dass der Zugang zu sich auf