Vorlage Protokoll

Vernehmlassung 2012/48: Genehmigung des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile und dessen Umsetzung (BG über den Natur- und Heimatschutz) · 24 Seiten

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Protokoll von Nagoya

genetische Ressourcen beziehendem traditionellem Wissen, dessen Träger indigene und ortsansässige Gemeinschaften sind, mit der auf Kenntnis der Sachlage gegründeten vorherigen Zustimmung oder Billigung und Beteiligung dieser indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften erfolgt und dass einvernehmlich festgelegte Bedingungen vereinbart worden sind.

Art. 8 Besondere Erwägungen

Bei der Ausarbeitung und Durchführung ihrer Gesetze oder sonstigen Vorschriften über den Zugang und die Aufteilung der Vorteile wird jede Vertragspartei

a) Bedingungen schaffen, die geeignet sind, die Forschung, die zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt beiträgt, zu unterstützen und zu fördern, insbesondere in Entwicklungsländern, einschliesslich durch vereinfachte Massnahmen für den Zugang für nicht kommerzielle Forschungszwecke, wobei die Notwendigkeit, mit Änderungen der Forschungsabsicht umzugehen, zu berücksichtigen ist;

b) gegenwärtige oder drohende Notstandssituationen, wie sie auf nationaler oder internationaler Ebene bestimmt sind, welche die menschliche, tierische und pflanzliche Gesundheit gefährden oder schädigen, gebührend beachten. Die Vertragsparteien können die Notwendigkeit eines zügigen Zugangs zu genetischen Ressourcen und einer zügigen ausgewogenen und gerechten Aufteilung der sich aus der Nutzung dieser genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile in Erwägung ziehen, einschliesslich des Zugangs zu erschwinglichen Behandlungen für Bedürftige, insbesondere in Entwicklungsländern;

c) die Bedeutung genetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und ihre besondere Rolle für die Ernährungssicherheit berücksichtigen.

Art. 9 Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung

Die Vertragsparteien ermutigen Nutzer und Bereitsteller, die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile einzusetzen.

Art. 10 Globaler multilateraler Mechanismus für die Aufteilung der Vorteile

Die Vertragsparteien prüfen die Notwendigkeit und die Modalitäten eines globalen multilateralen Mechanismus für die Aufteilung der Vorteile, um die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen, das sich auf genetische Ressourcen bezieht, die grenzüberschreitend vorkommen oder für die eine auf Kenntnis der Sachlage gegründete vorherige Zustimmung nicht erteilt oder erlangt werden kann, zu behandeln. Die Vorteile, die von Nutzern von genetischen Ressourcen und sich auf genetische Ressourcen beziehendem traditionellem Wissen durch diesen Mechanismus geteilt werden, werden verwendet, um die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile weltweit zu unterstützen.